Sportwetten-Anbieter im Vergleich 2026: Lizenz, Marge und was ein Bonus wirklich kostet
Wer in Deutschland Sportwetten vergleicht, landet zuerst bei einer Lizenzfrage. Wer eine deutsche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag hat, zahlt die Wettsteuer, akzeptiert das monatliche 1.000-€-Limit und gibt vollen Ausweis. Wer nur eine Curaçao- oder Malta-Marke mitbringt, kennt diese Regeln nicht. Beides wird „verglichen“ – aber es ist nicht dasselbe Produkt. Zehn Anbieter mit GGL-Erlaubnis werden im Folgenden an Kriterien gemessen, die den Alltag prägen: Quote, Auszahlung, Cash-out, Bonus, Livewetten.

*Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).*
Neue Anbieter im Sportwetten-Markt: woran ein frischer Name zu erkennen ist
Ein neuer Name auf dem Wettmarkt ist noch keine Aussage. Lizenzstatus, Erstdatum und der wirtschaftliche Hintermann entscheiden, was die Marke trägt.
Wer eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis haben will, muss einen Antrag bei der GGL stellen, Geld auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto hinterlegen und ein vollständiges Verifizierungsverfahren durchlaufen. Erst dann erscheint die Domain auf der Whitelist. Diese Liste, Stand 02.10.2026, enthält 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis – nicht jeder davon ist neu, aber jeder hat den Filter passiert.

Wie frisch ein Anbieter ist, zeigt das Erstdatum. AdmiralBet und NEO.bet führen den 09.10.2020 – sie stehen seit Beginn der neuen Regulierungsphase auf der Liste. AdmiralBet erhielt am 29.07.2024 eine weitere Folgeerlaubnis. Sportingbet steht mit Erst- und Folgeerlaubnis (21.12.2022) in der Liste. Tipico, bwin und Interwetten ebenfalls seit Oktober 2020.
Deutlich jünger: Bet3000 erscheint auf der Whitelist mit dem Erstdatum 22.04.2026 – ein sehr junger Eintrag im deutschen Markt. LeoVegas folgt mit der Ersterlaubnis vom 21.10.2024 und ist damit ebenfalls ein relativer Neuling. Winamax erhielt bereits am 29.06.2021 die Erlaubnis, hat sie aber mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängern lassen – kein „neuer“ Anbieter im Wortsinn, aber ein Marktteilnehmer der zweiten Stunde. Daznbet startete am 22.08.2023 mit Sportwetten und baute das Angebot 2025 um virtuelle Automatenspiele aus.
Das Muster: neu heißt nicht automatisch leichtsinnig. Lizenz, Treuhandkonto und Whitelist-Eintrag tragen jeder für sich. Was ein „neuer Anbieter“ verspricht, sollte gegen diese drei Einträge gehalten werden, nicht gegen Werbeversprechen.
Kriterien für den Anbieter-Vergleich: was die Reihenfolge bestimmt
Eine Reihenfolge ist Geschmackssache, solange sie nicht erklärt, wonach sie sortiert. Die folgende Übersicht nimmt zehn GGL-lizenzierte Anbieter und ordnet sie nach Quotenlage, Wettsteuer-Verhalten, Spielprogramm und Auszahlungswegen. Sie ist eine Hilfe zur Gewichtung – nicht eine Empfehlung.

| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Sportingbet | Whitelist-Eintrag; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited, Folgeerlaubnis 21.12.2022 | 09.10.2020 |
| Wettarena | Whitelist-Eintrag; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited, Folgeerlaubnis 15.12.2022 | 09.10.2020 |
| ODDSET | Whitelist-Eintrag; Inhaber Oddset Sportwetten GmbH, Folgeerlaubnis 15.12.2022 | 18.11.2020 |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited, Folgeerlaubnis 22.12.2022 | 02.11.2020 |
| Bet3000 | Whitelist-Eintrag; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag; Inhaber Tipico Co. Limited, Folgeerlaubnis 09.12.2022 | 09.10.2020 |
| AdmiralBet | Whitelist-Eintrag; Inhaber Greentube Betting Malta Limited, Folgeerlaubnis 13.12.2022 und 29.07.2024 | 09.10.2020 |
| Interwetten | Whitelist-Eintrag; Inhaber Interwetten Gaming Limited, Folgeerlaubnis 27.12.2022 | 02.11.2020 |
| bwin | Whitelist-Eintrag; Inhaber bwin (Deutschland) Limited, Folgeerlaubnis 23.12.2022 | 09.10.2020 |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag; Inhaber Greenvest Betting Limited, Folgeerlaubnis 22.12.2022 | 09.10.2020 |
Was die Tabelle nicht zeigt, entscheidet im Alltag: Wer nimmt die Wettsteuer selbst, wer reicht sie weiter? Welcher Anbieter akzeptiert PayPal? Wer hat Cash-out auf Livewetten? Solche Felder trägt jeder Anbieter in seinen AGB, sie stehen nicht auf der Whitelist.
Was ein „Anbieter“ in Deutschland überhaupt meint: Lizenz, Marke und Konzern
Zwischen Whitelist-Eintrag und Markenname liegt eine Schicht, die oft übersehen wird. Hinter jeder .de-Domain steht eine eigene Limited auf Malta – das ist die Inhaberin der Erlaubnis. Dahinter sitzt häufig ein Konzern, der weitere Marken unter eigener Lizenz betreibt. Wer das weiß, liest Werbung anders.
Tipico wird von der Tipico Co. Limited betrieben. Das Haus hat seinen Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 gegründet. Heute steht die deutsche Erlaubnis (Erstdatum 09.10.2020) im Mittelpunkt. Betano gehört zur Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta – die österreichische Betkick Sportwettenservice erhielt im Februar 2021 die deutsche Erlaubnis und betreibt die Marke über Betano.de.
Die I.B.C. Sportsbetting Limited aus Sliema, Malta, betreibt mit Wettarena und Bet3000 gleich zwei deutsche Marken – Wettarena mit Erst- und Folgeerlaubnis 15.12.2022, Bet3000 mit der sehr jungen Erlaubnis vom 22.04.2026. Auch die Merkur Bets Malta Limited taucht mit mehreren Domains in der Liste auf: Merkurbets.de (Erstdatum 6. November 2023), Xtip.de und Merkur-sports.de (Erstdatum 9. Oktober 2020 mit Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022) und Merkurslots.de.
Die SCGO Limited aus St. Julian’s, Malta, führt Vbet.de (Erstdatum 5. Dezember 2023) und Maxi333.de (Erstdatum für virtuelle Automatenspiele 21. Juni 2024). AdmiralBet gehört zur Greentube Betting Malta Limited – die Marke existiert seit 09.10.2020 mit Folgeerlaubnissen 2022 und 2024.
Diese Konzernlogik erklärt, warum einzelne Marken sich preislich oft gleich verhalten: sie teilen sich Quote, Plattform und Risikomanagement.
Die deutsche Lizenz und ihre Folgekosten: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Die deutsche Lizenz bringt einen Werkzeugkasten mit, der die Seite des Spielers und die des Anbieters gleichermaßen formt. Wer ihn nicht kennt, bewertet Anbieter an den falschen Kriterien.
Die Aufsicht liegt seit Juli 2021 bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale). Sie vergibt die bundesweite Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, überwacht die Einhaltung und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Eine Steuerbehörde ist sie nicht – die Wettsteuer geht ans Finanzamt. Wer eine Erlaubnis hat, erscheint auf der Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV; wer dort nicht steht, hat im deutschen Markt keine gültige Erlaubnis.
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei (§§ 8, 8a GlüStV). Sie wird bei Registrierung und Login geprüft. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. LUGAS besteht aus zwei Teilen: der Limitdatei für das Einzahlungslimit und der Aktivitätsdatei gegen Parallelspiel (§ 6h). Standardwert sind 1.000 € pro Kalendermonat, verteilt über alle Anbieter mit Whitelist-Eintrag. Anbieter dürfen das Limit auf bis zu 10.000 € erhöhen – oder in einer schmaleren Bandbreite auf bis zu 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden –, aber nur gegen einen nachweisbaren wirtschaftlichen Nachweis. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen.
Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) setzt eine 24-Stunden-Sperre, sofort und ohne Wartezeit. Er hilft in impulsiven Momenten, ersetzt aber keine Therapie. Anonyme Zahlungsmittel und Krypto sind unter der Lizenz ausgeschlossen (§ 6b Abs. 4) – Einzahlungen kommen nur vom eigenen Konto, das bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben binnen fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7).
Wer ohne deutsche Erlaubnis anbietet, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Es gilt weder OASIS noch LUGAS, kein deutsches Beschwerderecht und keine deutsche Rückzahlungspflicht – der GGL-Schutz endet an der Whitelist.
Verantwortungsvolles Spielen: was der Anbieter schuldet und was nicht
Jeder Anbieter mit deutscher Lizenz schuldet dem Spielenden die gleichen Werkzeuge: Altersgrenze, Verifizierung, Einzahlungslimit, Sperre und Auszeit. Sie sind nicht verhandelbar und stehen im GlüStV.
Teilnahme erst ab 18 Jahren (§ 4 Abs. 3). Ein Konto pro Person mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf der Anbieter höchstens 72 Stunden spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung. Diese 72-Stunden-Frist ist eine Brücke, kein Schlupfloch.
Wirklich helfen die Werkzeuge nur, wenn man sie nutzt. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich konzernübergreifend – OASIS kennt keine Markengrenzen. Wer eine Auszeit setzt, kann sie nicht einfach per Mausklick beenden. Anbieter werben mit „flexiblen Limits“ – das ist Marketing. Das Gesetz schreibt ein Maximum, kein Optimum.
Hilfe außerhalb des Anbieters: die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt Anlaufstellen. Die Anonymen Spieler und die Landesstellen für Suchtfragen bieten kostenlose Beratung. Eine kostenlose Sperre über mehrere Anbieter hinweg setzt jeder Spielende über OASIS selbst – ein Anruf bei der zuständigen Behörde genügt.
Wer die Lizenz ernst nimmt, plant den Notausgang vor dem ersten Tipp. Wer sie ignoriert, landet schneller bei den Suchthilfen als ihm lieb ist.
Bonus und Gratiswette: was das Angebot tatsächlich kostet
Ein Willkommensbonus klingt nach Geldgeschenk. Er ist ein Umsatzvertrag mit Bedingungen, und die Bedingungen entscheiden, was er kostet. Wer die Wettsteuer versteht, versteht auch den Bonus.
Die Wettsteuer beträgt 5,3 % – berechnet auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (§§ 17, 18 RennwLottG). Sie ist vom Veranstalter der Wette geschuldet (§ 19), nicht vom Spielenden. Ob und wie der Anbieter sie weiterreicht, regelt sein eigener Wettschein: manche Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere schlagen sie auf die Quote, manche tragen sie ganz selbst. „5,3 % vom Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags)“ stimmt daher nur, wenn es der Anbieter selbst so sagt.
Willkommensboni sind unter der Lizenz erlaubt, aber nicht reguliert. Es gibt keine Höchstgrenze, keine Mindestumsatzvorgabe und keine einheitliche Sperrfrist – jeder Anbieter legt sie selbst fest. Was der Text eines Bonusankündigung verschweigt, steht fast immer in den Umsatzbedingungen: Mindestquote (oft 1,50 oder 2,00), Mindesteinsatz pro qualifizierender Wette, Frist (sieben bis 90 Tage), erlaubte Wettmärkte (manchmal nur Einzelwetten, keine Kombiwetten), ausgeschlossene Zahlungswege (oft Skrill, Neteller, Paysafecard) und der ausgeschlossene Kontoinhaber einer anderen Marke im selben Konzern.
Die Gratiswette ist das deutlichste Beispiel. Ihr Einsatz wird nicht zurückgezahlt – was bleibt, ist der Nettogewinn aus dem Ticket. Bei einer 10-€-Gratiswette zur Quote 4,00 liegt der reale Wert näher an 22 € als an 40 €, weil die Wettsteuer des Anbieters, die Auszahlungsquote des Markts und die fehlende Einsatzrückzahlung mitrechnen. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich; das hängt am Markt, an der Quote und an den Bedingungen. Wer den Wert einer Gratiswette prüfen will, liest die AGB – und rechnet mit dem Marktanteil des Anbieters, nicht mit der Quote auf dem Werbeplakat.
„Risikofrei“ ist ein anderes Wort für „Einsatz zurück als Gutschrift, falls die Wette verliert“. Das ist keine Geldrückzahlung und kein Gewinn – es ist eine zweite Chance, gebunden an die Bonusregeln der Marke. „100 % Bonus“ klingt nach Verdoppelung; in der Praxis bedeutet es „bis zu X Euro, abhängig von Einzahlung, Markt und Quote“.
Wer einen Bonus nimmt, sollte drei Fragen vorab beantworten: Welche Quote zählt? Welche Märkte sind erlaubt? Wie viel Prozent des Bonus muss ich in welcher Frist umsetzen? Wer keine Antwort hat, lässt den Bonus liegen und spart sich die Frist.
Einzahlung, Auszahlung, Tempo: die Wege, die wirklich zählen
Das Tempo der Auszahlung entscheidet im Alltag, nicht die Zahl der beworbenen Zahlungswege. Drei Wege decken in Deutschland fast alles ab: Karte, E-Wallet, Überweisung. Was fehlt, ist ebenso aufschlussreich.
Kreditkarte: bei den meisten Anbietern problemlos, sowohl Ein- als auch Auszahlung. Gebühren fallen in der Regel keine, das Tempo liegt im einstelligen Stundenbereich, manchmal schneller.
E-Wallets: PayPal ist in der deutschen Lizenz ein Sonderfall – manche Anbieter listen es prominent, andere nicht. Skrill und Neteller sind als Einzahlungsweg weit verbreitet, fallen aber bei vielen Bonusaktionen aus der Qualifikation heraus. Neteller-Slots sind im deutschen Markt nicht zugelassen.
Klarna funktioniert bei etlichen Anbietern sowohl als Sofortüberweisung als auch als Rechnung. Paysafecard taucht als Prepaid-Lösung auf – anonyme Aufladung ist nach dem Geldwäschegesetz nicht erlaubt, daher fordert jeder Anbieter früher oder später die Verifikation des Karteninhabers.
Überweisung: die langsamste Spur. Eine Auszahlung auf das eigene Bankkonto dauert ein bis drei Werktage, am Wochenende länger. Sie ist aber praktisch immer verfügbar – bei Kreditkarten und E-Wallots gelegentlich eingeschränkt, falls die ursprüngliche Einzahlung über dieselbe Methode lief.
Was die Lizenz mitprägt: Einzahlungen kommen ausschließlich vom Konto des Spielenden (§ 6b Abs. 4). Kontoinhaber und Spielkonto müssen zusammenpassen. Wer mit dem Konto eines Partners einzahlt, fällt durch. Die Konsequenz: anonyme Prepaid-Codes in nennenswerter Höhe funktionieren in der Praxis nur bis zur ersten Auszahlungsanforderung. Anbieter, die in ihren AGB die Auszahlung „auf das eingezahlte Konto“ zusagen, schreiben das nicht ohne Grund.
Tempo ist eine Frage des Anbieters, nicht der Zahlungsmethode. Wer Cash-out auf eine Livewette legt, möchte das Geld oft in Minuten – da entscheidet das Backend, nicht die Methode.
Livewetten und Cash-out: das engste Korsett unter der Lizenz
Livewetten wirken wie das freie Spiel. Tatsächlich begrenzt der GlüStV sie sehr genau. Wer das ignoriert, versteht Cash-out nicht.
Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf den Endausgang gewettet werden oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz, ein gleichwertiges Ereignis – vorausgesetzt, solche Ereignisse sind in der Sportart selten (§ 21 Abs. 4). Nächstes Tor im Fußball: erlaubt. Nächster Punkt im Tennis: verboten. Nächster Korb im Basketball: verboten. Wer auf die nächste Ecke tippt, kann nur tippen, wenn das Ereignis vor Anpfiff abgeschlossen wurde – und Eckenwetten sind ohnehin über die Liste der erlaubten Wettarten (§ 21 Abs. 1a) reglementiert.
Cash-out hat keine gesetzliche Regelung gefunden. Es ist eine reine Anbieterfunktion, die der GGL weder erlaubt noch verbietet. Anbieter entscheiden frei, ob sie Cash-out anbieten, auf welchen Märkten, zu welchem Preis und mit welchen Mindestbeträgen. „Cash-out jederzeit“ ist eine Werbeaussage, die zur Vertragszeit gilt. Wer Cash-out nutzt, sollte vor der Wette prüfen, ob es für den gewählten Markt überhaupt vorgesehen ist – und was es den Anbieter kostet, wenn er die Funktion während des Spiels verändert oder einstellt.
Live-Märkte sind unter deutscher Lizenz auch deshalb enger, weil das Verbot der Parallelwetten (§ 6h, Aktivitätsdatei) Live-Inhalte gegen Mehrfachkonten absichert. Wer parallel spielt, fliegt auf. Wer ohne Lizenz spielt, kennt diese Sperre nicht – und riskiert, an Anbieter zu geraten, die nirgendwo angeschlossen sind.
Tipps, Prognosen, sichere Wetten: warum keine Empfehlung sicher ist
Wer „sichere Wetten“ anbietet, liefert eine Überschrift, kein Versprechen. Die Quoten enthalten die Wahrscheinlichkeitseinschätzung des Anbieters – und damit seine Marge. Wer gegen die Marge setzt, verliert langfristig.
Prognosen entstehen aus Form, Verletzungen, Head-to-Head und taktischer Lage. Sie enden in einer Quote. Eine Quote von 2,10 auf einen Auswärtssieg heißt: der Anbieter sieht den Auswärtssieg als weniger wahrscheinlich an, als die Quote „fairerweise“ wäre. Wie groß der Sicherheitsabstand zwischen der eigenen Einschätzung und der Anbieterquote ist, entscheidet – nicht die Reputation eines Tippgebers.
Die Versuchung, „mit System“ zu spielen, ist berechenbar. Jedes System, das auf Dauer gegen die Buchmachermarge gewinnt, müsste einen systematischen Informationsvorsprung voraussetzen. Diese Voraussetzung haben Berufswetter, nicht Gelegenheitsspieler. Wer auf Tipps von anonymen Portalen wettet, zahlt die Marge und nichts zurück.
Der Begriff „sichere Wette“ gehört in den Werkzeugkasten der Werbung – nicht in den eines Wettenden. Eine Einzelwette auf einen klaren Favoriten ist die Wette mit der niedrigsten Varianz, nicht die mit dem garantierten Gewinn. Die Kombinationswette hebt die Quote, multipliziert aber die Marge: bei drei Beinen mit je 1,80 verkauft der Anbieter eine kombinierte Marge, die über der jeder Einzelwette liegt.
Wer Vergleiche anstellt, sollte Quoten vergleichen – nicht Tipps. Ein Anbieter, der auf einer Liga konsequent über dem Marktniveau quotiert, hat dort einen knappen Vorteil. Ein Anbieter, der Tipps verkauft, verkauft in der Regel das, was die Quote nicht hergibt.
Wettarten, Mindesteinsatz und das Baukastensystem der Quoten
Was darf auf den Wettschein, was nicht? Diese Frage entscheidet, ob der Anbieter das eigene Wettprogramm überhaupt abbildet. Die Lizenz begrenzt die Auswahl – nicht die Quote.
Erlaubt sind Einzel- und Kombinationswetten auf den Ausgang eines Ereignisses, auf einen Abschnitt davon oder auf Vorfälle darin (§ 21 Abs. 1). Wetten auf Kombinationen dürfen nicht überwiegend aus Ereignissen desselben Wettbewerbs bestehen und nicht in einer Weise kombiniert werden, die das Risiko künstlich vervielfacht. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – im Fußball unterhalb der 3. Liga – sind ausgeschlossen. Manipulationanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind tabu.
Eckenwetten, Kartenwetten, Torschützenwetten: erlaubt, soweit sie vor Anpfiff abgeschlossen werden. Während des Spiels gelten sie als unerlaubte „Inzidentwetten“.
Mindesteinsatz: kein einheitlicher Wert. Die meisten Anbieter setzen 0,10 € für Online-Wetten, einige 0,50 €. Livewetten haben oft 1,00 €, besonders wenn Cash-out angeboten wird. Höchsteinsatz pro Wette variiert nach Markt, Sportart und Kontohistorie – Anbieter behalten sich Anpassungen vor.
Mindestquote: relevant für Boni und für Aktionen, kaum für die reguläre Wette. Wer einen Bonus auf eine Quote von 2,00 umsetzen muss, sollte die Quote seines Tipps vorab kennen, nicht nach der Einzahlung.
Quotenunterschiede zwischen Anbietern sind messbar, aber nicht konstant. Eine Quote von 2,10 auf ein Spiel kann beim selben Anbieter morgen 2,05 heißen – Geld, das der Wettende auf das eigene Konto einzahlt, ist nach der Wette weg. Wer „die beste Quote“ sucht, sucht sie zum Zeitpunkt der Wette, nicht im Werbeversprechen davor.
Quotenkonfiguratoren („Bet Builder“) sind eine Sonderform: der Wettende kombiniert mehrere Märkte aus einem Spiel zu einer eigenen Gesamtquote. Was die Lizenz angeht, ist das eine normale Einzelwette – die Quote setzt der Anbieter, nicht der Wettende.
Sportarten und Wettbewerbe: was das deutsche Wettprogramm abdeckt
Das Wettprogramm eines lizenzierten Anbieters folgt dem, was der GGL genehmigt. Was erlaubt ist, deckt den Großteil der europäischen Spitzenligen ab – mit den genannten Einschränkungen bei Amateuren und Minderjährigen.
Fußball: Bundesliga und 2. Bundesliga sind Standard, 3. Liga nur eingeschränkt. Champions League, Premier League, La Liga, Serie A, Ligue 1 und die europäischen Top-Ligen sind im Programm. Wetten unterhalb der 3. Liga sind kritisch – sie können gegen den Ausschluss für Amateursport verstoßen.
Tennis: ATP, WTA, Grand Slams, Davis Cup und die üblichen ITF-Turniere. Livewetten auf das nächste Spiel sind erlaubt, auf den nächsten Punkt nicht.
Basketball: NBA, EuroLeague, Bundesliga und die nationalen Ligen. Live-Wetten auf das nächste Spiel erlaubt; nächster Korb nicht.
Football: NFL, College Football nur mit Einschränkungen, da viele College-Mannschaften aus Studierenden bestehen – was den Amateurschutz berührt. Anbieter setzen das College-Programm daher oft lokal unterschiedlich um.
Formel 1: Großer Preis im Programm, Qualifying und Sprint je nach Anbieter. E-Sports: keine deutsche Erlaubnis. Virtuelle Sportwetten: kein fest etablierter Markt – Anbieterpositionen variieren.
Snooker, Darts, Boxen, MMA: lizenziert, sofern der jeweilige Verband oder die Veranstaltung als Sportart im Sinne des GlüStV anerkannt ist. Der Anbieter entscheidet, welche Märkte er anbietet; der GGL prüft die Sportart, nicht die Quote.
Wer ein bestimmtes Spiel sucht, prüft das Wettprogramm direkt beim Anbieter. Das Programm ist dynamisch; was heute fehlt, kann morgen da sein – und umgekehrt.
Anbieter im Detail: Lizenz, Profil und das eine Unterscheidungsmerkmal
Was folgt, sind keine Empfehlungen, sondern Profile. Jeder Anbieter trägt die deutsche Erlaubnis; was ihn unterscheidet, ist die Auslegung des Wettprogramms, der Bonuspolitik und der Konditionen. Die Reihenfolge folgt der Whitelist, nicht einer Bewertung.
Sportingbet – der Bestand mit klarer Konzernlinie
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Sportingbet (Deutschland) Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022. Eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit 15.11.2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL.
Sportingbet gehört zu einem internationalen Markennetz mit langer Online-Historie. Das Sportwettenprogramm ist breit, Fußball, Tennis und Basketball dominieren. Das Profil ist Bestandskundenpflege – der Anbieter spielt nicht jedes Werbekonzert mit, hält aber Lizenz und Whitelist sauber. Wer ein ruhiges Konto mit klaren Bedingungen sucht, ist hier richtig; wer einen frischen Markenauftritt erwartet, wird ihn nicht finden.
Wettarena – die sachliche Zweitmarke im I.B.C.-Verbund
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022.
Wettarena ist die technische Schwester von Bet3000 – gleiche Plattform, anderes Layout. Die AGB verweisen auf dieselbe Limited in Malta. Der Fokus liegt auf Fußball und Tennis, das Livewettenangebot ist solide, Cash-out ist verfügbar, die Bedingungen sind konzerntypisch zurückhaltend. Wer auf Malta-Gesellschaften Wert legt, sollte prüfen, was die deutsche Lizenz für die Beschwerdestelle bedeutet – die GGL bleibt zuständig.
ODDSET – das klassische deutsche Wettprodukt aus dem Lottoverbund
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Oddset Sportwetten GmbH. Erstdatum 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15.12.2022 erteilt; Aufsichtsbehörde ist die GGL.
ODDSET ist die Sportwettenmarke des deutschen Lotto- und Totoblocks. Das Profil ist konservativ, das Wettprogramm konzentriert sich auf die deutschen und europäischen Top-Ligen, die Quoten liegen im Mittelfeld, nicht an der Spitze. Wer Wert auf Markenvertrauen und stationäre Annahmestellen legt, bekommt hier einen Anbieter mit klarem Verwaltungsanker; wer die maximale Quote sucht, wird sie anderswo finden.
bet-at-home – die österreichische Linie unter deutscher Lizenz
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Bet-at-home.com Internet Limited. Erstdatum 02.11.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022. Zusätzlich Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit 28.12.2022.
Bet-at-home kommt aus dem österreichisch/deutschen Raum und teilt die Verwaltung mit Sportwetten-Veranstaltern, die früh auf die neue Regulierung gesetzt haben. Das Wettprogramm ist breit, Fußball und Tennis dominieren. Die Marke setzt weniger auf Bonusvolumen und mehr auf stabile Quoten. Wer einen Anbieter sucht, der nicht jeden Trend mitmacht, sondern ein gleichmäßiges Programm fährt, ist hier gut aufgehoben.
Bet3000 – der jüngste Whitelist-Eintrag mit I.B.C.-Anker
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta. Erstdatum 22.04.2026.
Bet3000 gehört zur selben Limited wie Wettarena und nutzt eine verwandte Plattform. Das Erstdatum ist bemerkenswert jung – 2026, mitten in der zweiten Welle der Whitelist. Das Profil ist das eines klassischen stationären Wettanbieters mit wachsendem Online-Anteil. Der Anbieter versteht sich auf hohe Quoten bei Top-Fußballspielen und auf eine nüchterne Oberfläche. Wer auf junge Lizenzierung mit sauberer Whitelist Wert legt, hat hier eines der jüngsten Beispiele im deutschen Markt.
Tipico – die deutsche Marke mit der populärsten Schnittstelle
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Tipico Co. Limited, Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022.
Tipico wurde 2004 gegründet und gehört zu den bekanntesten Marken im deutschen Sportwettenmarkt. Die Erlaubnis nach dem neuen GlüStV kam früh, das Wettprogramm ist breit, die Quoten liegen im oberen Drittel. Cash-out ist verfügbar, Livewetten decken die populärsten europäischen Ligen ab. Der Bundesgerichtshof legte am 25. Juli 2024 dem EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht – ein Verfahren, in dem es um die Rückzahlung von Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 geht. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 die Möglichkeit einer Rückzahlung für grundsätzlich möglich gehalten. Wer heute bei Tipico spielt, hat einen Anbieter mit höchster Markenbekanntheit und einer offenen zivilrechtlichen Fragestellung.
AdmiralBet – der Novoline-Ableger mit österreichischer Herkunft
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Greentube Betting Malta Limited. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 13.12.2022 und 29.07.2024. Zusätzlich Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit 28.09.2022.
AdmiralBet gehört zur Novomatic-/Greentube-Gruppe und nutzt die technische Infrastruktur des Konzerns. Die Marke ist in Deutschland noch jung, im österreichischen Markt seit langem etabliert. Das Profil ist klassisch europäisch: solider Fußball- und Tennis-Fokus, Livewetten mit Cash-out, ein klar gesetztes Quotenniveau. Wer einen Anbieter mit Casino-Hintergrund sucht – das AdmiralBet-Casinoangebot läuft über eine separate Erlaubnis –, bekommt die Verzahnung; wer Sport pur will, wird hier ebenfalls bedient.
Interwetten – der österreichische Pionier mit deutscher Spätlizenz
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Interwetten Gaming Limited, Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta. Erstdatum 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022.
Interwetten darf in Schleswig-Holstein bereits seit Dezember 2012 Sportwetten anbieten, die Casinospiele-Erlaubnis folgte im Januar 2013. Mit der bundesweiten Lizenz unter dem GlüStV 2021 wurde das Angebot auf ganz Deutschland ausgedehnt. Die Marke hat einen sehr langen Atem – das Wettprogramm ist traditionell nüchtern, die Quoten liegen eher im Mittelfeld, dafür sind die Bonusbedingungen klar strukturiert. Wer einen Anbieter sucht, der über Jahrzehnte dieselbe Markenlinie fährt, ist hier richtig.
bwin – der internationale Platzhirsch mit deutscher DNA
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber bwin (Deutschland) Limited, Sitz in Gzira, Malta. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 23.12.2022.
Bwin gehört zur Entain-Gruppe und ist eine der wenigen Marken, die bereits 1990 in Deutschland aktiv war. Sachsen widerrief am 10. August 2006 die Erlaubnis; das OVG Bautzen bestätigte am 13. Dezember 2007, dass die DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei – ein Stück Regulierungsgeschichte, das heute überholt ist. Unter dem GlüStV 2021 ist die Marke mit klarer Erlaubnis zurück. Das Programm ist das breiteste im Testfeld: Fußball, Tennis, Basketball, US-Sport, Formel 1, Spezialmärkte. Cash-out ist verfügbar, Livewetten sind tief, die Quoten liegen eher auf Anbieter-Niveau als an der Spitze – dafür ist die Marke fast überall verfügbar.
NEO.bet – der Nischenanbieter mit konzentriertem Fußball-Fokus
Whitelist-Eintrag; Erlaubnisinhaber Greenvest Betting Limited. Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022.
NEO.bet ist eine Marke, die bewusst auf Volumen verzichtet. Das Programm konzentriert sich auf Fußball, Tennis und ein paar ausgewählte US-Sportarten. Die Quoten liegen überraschend oft über dem Marktniveau – nicht auf jedem Markt, aber auf den Schwerpunkten. Der Anbieter ist eine Option für Wettende, die nicht jeden Markt brauchen, sondern das, was sie spielen, mit guter Quote spielen wollen. Wer ein Vollprogramm sucht, ist hier weniger gut aufgehoben.
Marge, Quote und Wettsteuer: das kleingedruckte Rechenwerk hinter jeder Wette
Hinter jeder Quote steht eine Marge. Sie ist der Anteil, den der Anbieter von jedem eingesetzten Euro behält – über alle Ausgänge eines Marktes hinweg gerechnet. Sie entscheidet, was ein „besserer Anbieter“ wert ist.
Eine zwei-Wege-Wette zu gleichen Quoten 1,90 / 1,90 dient hier als Rechenbeispiel. Die Auszahlungsquote – der Anteil aller Einsätze, den der Markt an die Wettenden zurückgibt – berechnet sich als 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,95. Die Marge ist damit rund 0,05 bzw. gut 5 %. Bei einem niedrigeren Quotenpaar (1,80 / 1,80) steigt die Marge auf rund 10 %; bei einem höheren (2,00 / 2,00) sinkt sie auf rund 0 %. Das ist das Band, in dem sich Wettanbieter üblicherweise bewegen.
Die Wettsteuer von 5,3 % – berechnet auf den Einsatz minus die Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags – wirkt auf jede einzelne Wette, nicht auf den Markt. Sie ist Sache des Veranstalters (§ 19 RennwLottG). Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, andere schlagen sie auf die Quote, manche tragen sie selbst. Die Auszahlungsquote wird durch die Steuer nicht verändert – sie ist ein zusätzlicher Posten, der den Nettoerlös schmälert. Bei gleichem Quotenniveau ist der Anbieter, der die Steuer selbst trägt, für den Spielenden günstiger.
Im Vergleich heißt das: zwei Anbieter mit ähnlichen Quoten können sich deutlich unterscheiden, wenn einer die Steuer selbst trägt und der andere sie auf den Einsatz schlägt. Wer Anbieter vergleicht, sollte den Nettowert vergleichen, nicht nur die Quote – das ist die einzige Zahl, die zählt, wenn das Spiel vorbei ist.
Häufige Fragen zum Anbieter-Vergleich
Welche Sportwetten-Anbieter haben in Deutschland eine gültige Erlaubnis?
Eine gültige Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag besitzen die Inhaber, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen, mit Stand vom 02.10.2026. Die Whitelist ist die einzige Quelle, die diese Frage verbindlich beantwortet. Ein .de-Domain reicht für sich genommen nicht.
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter?
Ein „bester“ Anbieter ist eine Funktion des Spielertyps – Sportart, Wettverhalten, ob mit oder ohne Bonus, ob mit oder ohne Steuerweitergabe. Die Reihenfolge in diesem Vergleich ist eine Sortierung nach Whitelist-Status und Erstdatum, nicht nach Qualitätsurteil.
Welcher Anbieter hat Cash-out, und warum fehlt eine gesetzliche Regelung?
Cash-out ist eine reine Anbieterfunktion. Es gibt weder eine Vorschrift aus dem GlüStV noch eine GGL-Verordnung, die das Cash-out regelt. Wer Cash-out anbietet, bestimmt den Markt, das Timing und den Preis eigenständig; ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Was bedeutet das monatliche 1.000-€-Limit im Vergleich der Anbieter?
Das Limit ist einheitlich und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt – nicht pro Anbieter, sondern über alle Anbieter mit Whitelist-Eintrag hinweg. Erhöhungen auf bis zu 10.000 € oder 30.000 € sind möglich, erfordern aber einen wirtschaftlichen Nachweis und frühestens nach sieben Tagen.
Warum ist eine Curaçao- oder Malta-Lizenz in Deutschland kein Ersatz für die GGL-Erlaubnis?
Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz ist eine Genehmigung des Herkunftslandes, nicht der GGL. Sie bindet den Anbieter weder an OASIS noch an LUGAS und gewährt keinen deutschen Beschwerdeweg. Für den Markt in Deutschland zählt allein die Whitelist.
Vergleich – livewetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «livewetteninfo.com»
