Leichtathletik-Wetten 2026: Welcher Anbieter liefert was?
Stand der Daten: 17. Oktober 2026 · Lizenzangaben abgeglichen mit der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Leichtathletik ist eine Nische im Wettprogramm – und gerade deshalb entscheidet die Vorauswahl des Anbieters, ob überhaupt ein Markt zu Sprint, Weitsprung oder Marathon offenliegt. Wer in Deutschland online auf Leichtathletik wetten will, hat mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine harte Eingangstür zu passieren: Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021, Eintrag auf der Whitelist. Wer dort nicht steht, ist kein Wettanbieter im Sinne des deutschen Rechts – auch wenn die Seite einen großen Namen trägt.

Leichtathletik-Wetten verlangen Orientierung – von der Auswahl lizenzierter Anbieter und den Wettmärkten bei Weltmeisterschaften bis hin zu den Regeln für Livewetten. Dieser Ratgeber erläutert die Mechanik hinter Quoten und Auszahlung, zeigt die Hintergründe der Sportwettensteuer auf und erklärt die Spielerschutz-Regeln, die in Deutschland für jede Wette gelten.
Die zehn Anbieter für Leichtathletik-Wetten in Deutschland
Die folgende Übersicht zeigt, welche lizenzierten Wettanbieter auf der GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 stehen, wer hinter der Domain steht und seit wann die Sportwetten-Erlaubnis erteilt wurde. Sortiert nach dem Datum der Ersterlaubnis – die jüngste zuerst, weil sie zeigt, dass das Feld auch nach Inkrafttreten des GlüStV 2021 noch Bewegung gesehen hat.

| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Inhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| LeoVegas | Whitelist-Eintrag für Leovegas.de, Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| MERKUR BETS | Whitelist-Eintrag für MERKUR BETS, Inhaber Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| Betway | Whitelist-Eintrag für Betway.de, Inhaber Betway Limited | 09.03.2021 |
| Tiptorro | Whitelist-Eintrag für Tiptorro.de, Inhaber Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| Interwetten | Whitelist-Eintrag für Interwetten.de, Inhaber Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| Sportwetten.de | Whitelist-Eintrag für Sportwetten.de, Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag für Tipico.de, Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| bpremium | Whitelist-Eintrag für Bpremium.de, Inhaber Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | Whitelist-Eintrag für Wettarena.de, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Whitelist-Eintrag für Bet365.de, Inhaber Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
Rechtslage kompakt: Wer in Deutschland Sportwetten anbietet, braucht eine Erlaubnis der GGL – und die Domain muss auf der Whitelist stehen, sonst ist das Angebot unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021. Eine Malta-Lizenz oder ein Impressum mit Sitz in Birkirkara ist in Deutschland kein Ersatz. Die GGL führt zum Stichtag 2. Oktober 2026 insgesamt 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Die Liste zeigt ausschließlich Ausstellungsdaten, kein Enddatum – eine Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV 2021). Wer selbst prüfen will, ob sein Anbieter erlaubt ist: Auf glücksspiel-behoerde.de steht die Whitelist als PDF zum Abgleich bereit.
Leichtathletik verstehen: Disziplinen, Rekorde und Wettmärkte
Leichtathletik umfasst vier Disziplingruppen: Lauf, Gehen, Sprung sowie Stoß und Wurf. Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen Gruppen – mit Ausnahme des Gehens. Im Freien messen sich Männer im Zehnkampf und Frauen im Siebenkampf; in der Halle sind es Siebenkampf und Fünfkampf. Diese Struktur entscheidet, welche Wettmärkte ein Anbieter überhaupt öffnen kann: Sprint und Mittelstrecke liefern Head-to-Head-Duelle, Staffeln Mannschafts- und Zeitmärkte, Sprung- und Wurfdisziplinen Siegwetten und Over/Under auf Weiten.
In Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche; Vorrunden gibt es dort nicht. Wer auf eine Bestweite wettet, sieht also nach drei Versuchen, ob die Wette steht. Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-m-Bahn aufgestellt werden; Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen. Wer auf einen Rekord wettet, achtet auf die Bahn – sonst ist die Rekordmeldung wertlos.
Die Regeln, die das Wettprogramm spiegeln: Bei einem Fehlstart gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; seit 2009 riskiert der erste Fehlstarter die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte die Disqualifikation erst beim zweiten Fehlstart. Von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Wer auf Sprint wettet, sollte die False-Start-Regel im Kopf haben – sie kann einen Favoriten aus dem Rennen nehmen, bevor das Rennen richtig begonnen hat.
Welche Wettarten Leichtathletik-Anbieter anbieten
Leichtathletik-Wettmärkte folgen einem festen Muster: Siegwetten auf einen Lauf oder eine Disziplin, Platzierungswetten auf das Treppchen, Head-to-Head-Duelle zwischen zwei Athleten, Over/Under auf Zeiten oder Weiten, Kombiwetten über mehrere Disziplinen. Bei großen Meisterschaften kommen Mannschafts- und Nationenwertungen dazu, bei Meetings Punktemärkte, wie sie in der Diamond League üblich sind.
Die Disziplin entscheidet das Angebot. Sprint über 100 Meter und 200 Meter bringt klassische Siegwetten und Duelle mit wenigen Sekunden Spannweite. Über 400 Meter und länger trennen sich Favoriten klarer, Over/Under auf Zeiten wird verlässlicher. Staffeln setzen auf Mannschaften, die nationale Verbände melden – Wettanbieter kennen die Aufstellung oft erst kurz vor dem Start. Bei Sprung und Wurf stehen drei Versuche im Mittelpunkt; Livewetten sind dort möglich, solange der Anbieter die laufende Disziplin im Programm hat. Marathon und Gehen liefern Siegwetten und Over/Under auf Endzeiten – Märkte, die Stunden vor dem Start offen sind.
Die Diamond League als Markt-Vorlage. Die Diamond League der Leichtathletik wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen – der Verband hieß bis 2019 IAAF; Vorläufer war die IAAF Golden League. Gestartet ist die Diamond League 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen. Für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings. Die Meetings liefern das ganze Jahr über Einzelmärkte, und wer auf Sprint- oder Weitsprung-Weltspitze wettet, kommt an dieser Serie nicht vorbei.
In der Diamond League erhalten seit 2017 die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1 – diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals. Märkte wie „Athlet erreicht das Finale“ oder „Punkte über 5“ sind eine direkte Folge dieses Punktesystems und finden sich bei vielen Anbietern im Programm. Die Punkteliste ist die Mechanik, die solche Wetten trägt; wer sie nicht kennt, wettet blind auf Zahlen, die er nicht einschätzen kann.
Wettprogramm rund um WM und EM
Welt- und Europameisterschaften sind die Hochpunkte des Leichtathletik-Kalenders. Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt – zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Damit gehört die WM zum festen Takt: zweimal innerhalb von vier Jahren, mit unterschiedlichen Austragungsorten und Disziplinen, aber demselben Regelwerk. Wer auf WM-Märkte wettet, sollte zwischen Disziplinen mit Vorläufen (Sprint, Mittelstrecke) und solchen ohne Vorlauf (Sprung, Wurf, Mehrkampf) unterscheiden.
Europameisterschaften ergänzen den Kalender zwischen den Welttiteln. Sie sind die zweite Plattform, auf der lizenzierte deutsche Anbieter ihre Märkte öffnen – mit derselben Struktur: Siegwetten, Platzierungswetten, Duelle. Die Spielpläne von WM und EM zeigen, in welchen Wochen Leichtathletik-Quoten verlässlich offenstehen. Außerhalb dieser Fenster ruht das Angebot – die Diamond League-Saison füllt den Rest des Jahres, Staffeln und nationale Meisterschaften kommen ergänzend hinzu.
Die Rechnung hinter Quote und Auszahlung
Eine Siegwette zur Quote 3,50 mit 20 € Einsatz wirft im Erfolgsfall 70 € Brutto-Return aus – 50 € Netto-Gewinn plus den Einsatz zurück. Die Formel: Auszahlung = Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Einzelbeine zu einer Gesamtquote. Wer drei Beine zu je 1,80 kombiniert, sieht 5,832 als Gesamtquote – 20 € Einsatz werden im Erfolgsfall zu 116,64 €.
Der Wettmargin – auch Auszahlungsquote oder Quotenschlüssel genannt – ist der Anteil, den ein Anbieter von jedem Euro Einsatz einbehält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 / 1,90 errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 95,00 %. Der Margin ist 1 − 0,9500 = 5,00 %. Das heißt: Von jedem 100 € Einsatz fließen rund 95 € an die Wetter zurück, 5 € bleiben beim Anbieter. Die Spannweite ist eng: Für eine Siegwette mit klarer Favoritenrolle steigt der Margin oft auf 6–8 %, für ausgeglichene Märkte mit vielen Läufern fällt er auf 3–4 %. Anbieter mit engerem Margin zahlen bei gleicher Quote mehr aus – der Vergleich zweier Anbieter für dasselbe Rennen läuft auf genau diese Differenz hinaus.
Wichtig für die Praxis: Der Margin gehört zum Markt, nicht zum Anbieter. Ein Anbieter kann im 100-Meter-Sprint auf 4 % Margin kommen, im Kugelstoßen auf 7 %. Wer den Margin eines Marktes schätzt, vergleicht Quotensummen – nicht den Anbieter allgemein.
Livewetten auf Leichtathletik: Was erlaubt ist und was nicht
Die deutsche Rechtslage schränkt Livewetten auf Leichtathletik spürbar ein. Nach § 21 Abs. 4 GlüStV 2021 darf während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis gewettet werden – oder auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis. Bei einem 100-Meter-Sprint heißt das: Livewetten während des Rennens sind nur auf den Sieger des Rennens möglich. Märkte wie „nächster Fehlstart“, „schnellster Reaktionszeit unter 0,100 s“ oder „Bestweite im dritten Versuch“ sind während des Laufs nicht erlaubt – sie gehören nicht zum „Endergebnis“.
Die Logik dahinter: Je granularer ein Live-Markt ist, desto näher liegt er an einem Wettangebot auf ein einzelnes Ereignis innerhalb des Rennens. Das Gesetz erlaubt nur Wetten auf das Endergebnis oder auf „seltene Ereignisse“ – und ein Fehlstart im Sprint ist weder selten noch das Endergebnis. Wer auf solche Mikromärkte wettet, ist auf Anbieter ohne deutsche Erlaubnis angewiesen – mit allen Risiken, die das mit sich bringt.
Die praktische Konsequenz für das Wettprogramm: Zwischen den Läufen eines Meetings können Anbieter Märkte zu Einzelergebnissen anbieten, etwa „Sieger Lauf 1“ als Siegwette mit abgeschlossenem Ergebnis. Während eines Laufs bleiben nur die Siegwetten aktiv. Head-to-Head-Duelle zwischen zwei Läufern, die in unterschiedlichen Läufen starten, sind möglich, sobald beide Läufe abgeschlossen sind. Märkte zur Diamond League-Gesamtwertung oder zur WM-Gesamtbilanz bleiben das ganze Meeting über offen und sind keine Livewetten im engeren Sinn.
Viele lizenzierte Anbieter lösen das, indem sie das Wettprogramm vor dem Meeting breit aufstellen und während der Läufe auf die Siegwette reduzieren. Wer Livewetten auf Leichtathletik sucht, sollte das Programm vor dem Meeting prüfen – nicht erst, wenn der erste Startblock fällt.
Die Rechtslage in Deutschland: GGL, Whitelist und Erlaubnis
Wer in Deutschland Sportwetten – gleich welcher Sportart – anbietet, braucht eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ausgestellt wird. Die Erlaubnis gilt bundesweit, wird aber zentral vergeben. Sie umfasst die Organisation und Vermittlung von Sportwetten im Internet und ist auf fünf Jahre befristet. Die GGL überwacht die Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen (§ 28a GlüStV 2021).

Die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 ist der einzige Test für eine gültige Erlaubnis. Sie führt die Domains, die eine Erlaubnis haben, gemeinsam mit dem Inhaber und dem Datum der Erteilung. Eine .de-Domain allein beweist nichts – die Whitelist zeigt zum Stichtag 2. Oktober 2026 nur Domains, die tatsächlich eine Erlaubnis haben. Eine Malta-Lizenz, eine Curaçao-Lizenz oder eine Anjouan-Lizenz ist in Deutschland ohne rechtliche Bedeutung, solange keine GGL-Erlaubnis vorliegt.
Was darf auf der Whitelist? Die Erlaubnis deckt nur die Domain ab, die unter dem Sportwetten-Eintrag geführt wird. Eine zusätzliche Casino-Erlaubnis oder eine Poker-Erlaubnis gilt für andere Domains – wer bei einem Anbieter mit Slot-Erlaubnis, aber ohne Sportwetten-Erlaubnis eine Leichtathletik-Wette platzieren will, ist auf einer Domain ohne Erlaubnis. Die GGL führt getrennte Listen; die Sportwetten-Whitelist ist die maßgebliche.
Die GGL warnt ausdrücklich vor illegalen Angeboten. Am 17. September 2026 hat die Behörde Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Die Warnung steht im Kontext einer Vollstreckungsmaßnahme gegen illegales Glücksspiel im Milliardenbereich. Die Logik: Wer auf einer Domain ohne Whitelist-Eintrag wettet, hat keinen Anspruch auf Auszahlung über deutsche Gerichte und keine Garantie, dass die Wette überhaupt ausgewertet wird.
Die strafrechtliche Seite: Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel organisiert, kann nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belangt werden. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel wird mit bis zu einem Jahr geahndet. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bewehrt – Strafverfolgungen gegen einzelne Spielerinnen und Spieler sind in der Praxis nicht bekannt, das Gesetz schweigt aber nicht.
Was Offshore konkret bedeutet: kein Anschluss an OASIS, kein Einzahlungslimit über LUGAS, keine Auszahlungsgarantie nach deutschem Recht, höhere Limits und niedrigere Quoten als Ausgleich. Offshore-Anbieter tragen oft eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz – diese Lizenzen haben in Deutschland keine rechtliche Wirkung, weil das Glücksspielrecht hier durch den GlüStV 2021 abschließend geregelt ist.
Die zivilrechtliche Seite: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Geklagt hatte ein Spieler, der von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückfordert. Am 19. März 2026 hat der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus; eine Rückzahlung an einzelne Spielerinnen und Spieler ist damit nicht zugesichert.
Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und Verifizierung
Das deutsche Recht setzt dem Wetten drei harte Schranken: ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, eine zentrale Sperrdatei (OASIS) und eine vollständige Identitätsprüfung vor der ersten Auszahlung. Diese Regeln gelten für alle lizenzierten Anbieter und sind nicht verhandelbar.
Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV 2021: Standardmäßig darf eine Spielerin oder ein Spieler monatlich höchstens 1.000 € bei allen lizenzierten Anbietern zusammen einzahlen. Die technische Umsetzung läuft über die LUGAS-Limitdatei, eine zentrale Datei bei der GGL. Eine Anbieterin kann für eine Spielerin eine höhere Grenze festlegen – bis 10.000 € mit einfachem Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bis 30.000 € für höchstens 1 % ihrer aktiven Kundinnen und Kunden, mit strengerem Nachweis. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Das Limit ist eine Schutzfunktion – wer spielerisch überschritten hat, muss auf den nächsten Monat warten.
OASIS – die Spielersperrdatei: Nach §§ 8 und 8a GlüStV 2021 führt die GGL eine bundesweite Sperrdatei. Anbieter prüfen bei Registrierung und Anmeldung, ob ein Sperreintrag besteht. Wer sich selbst sperrt, bestimmt die Dauer: mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Drei Sperrgründe gibt es: Selbstsperre, Fremdsperre durch Dritte und Sperre wegen Überschuldung. OASIS gilt nur für lizenzierte Anbieter – Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021: Wer eine akute Spielsucht-Krise spürt, kann mit einem Knopf eine sofortige 24-Stunden-Sperre auslösen. Die Sperre gilt anbieterübergreifend für alle lizenzierten Anbieter und kann nicht vor Ablauf aufgehoben werden.
Verifizierung und ein Konto pro Anbieter: Nach § 6a GlüStV 2021 darf jede Spielerin pro Anbieter nur ein Konto führen. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter das Spiel für maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € ohne Auszahlung ermöglichen. Danach ist die vollständige Identitätsprüfung Pflicht – Auszahlungen erfolgen erst nach erfolgreicher Verifizierung. Parallel-Spiel bei mehreren Anbietern ist verboten; die Aktivitätsdatei nach § 6h GlüStV 2021 erkennt Mehrfachkonten.
Zahlungen: Nach § 6b Abs. 4 GlüStV 2021 darf nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut eingezahlt werden. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten Wettgeschäft in Deutschland heraushält. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist Sache des Anbieters und ergibt sich aus seinen Geschäftsbedingungen.
Spielergelder: Nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV 2021 werden Spielergelder auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto verwahrt. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Sportwettensteuer: 5,3 % – wer zahlt und wie sie sich auswirkt
Die Sportwettensteuer ist nach §§ 16 bis 25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“, was rechnerisch etwa 5,03 % des eingesetzten Betrags ergibt. Die Steuer wird vom Veranstalter der Wette geschuldet – nicht von der Spielerin. Die Frage, ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielerin weitergibt, ist Sache des Anbieters und ergibt sich aus seinen Geschäftsbedingungen.
In der Praxis bedeutet das: Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Gewinn ab – die Quote von 3,50 wird zu einer Nettogewinn-Quote, die um den Steueranteil gemindert ist. Andere Anbieter behalten die Steuer ein und geben die Quote brutto aus, was den Wetterinnen und Wettern einen höheren Brutto-Gewinn beschert, aber niedrigere Quoten oder höhere Margins an anderer Stelle. Eine pauschale Aussage „5,3 % vom Einsatz“ wäre falsch – die korrekte Aussage ist: Die Steuer beträgt 5,3 % auf Einsatz minus Steuer, also ≈ 5,03 % vom Bruttoeinsatz. Wie der einzelne Anbieter die Steuer handhabt, steht in seinen AGB.
Die Steuer fällt auch bei nicht lizenzierten Anbietern an – eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine gültige Erlaubnis. Die Lizenz prüft die GGL, nicht das Finanzamt.
Gewinne aus Sportwetten sind nach deutschem Recht kein pauschal steuerfreies Einkommen. Bei der Einkommensteuer gelten allgemeine Regelungen – ob und in welcher Höhe Gewinne steuerpflichtig sind, hängt von der persönlichen Situation ab und ist Sache der Steuerberatung.
Werbung und Bonusregeln für Sportwetten
Werbung für Sportwetten ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 nur Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Wer ohne Lizenz wirbt, macht sich nach § 284 StGB strafbar. Für Sportwetten gelten zusätzliche Werbebeschränkungen nach § 5 Abs. 3 und 6 GlüStV 2021: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz.
Der Werbebann zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV 2021 betrifft ausschließlich Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino – Sportwetten sind davon ausgenommen. Werbung für Sportwetten ist rund um die Uhr erlaubt, solange die übrigen Regeln eingehalten werden.
Bonushöhe, Umsatzbedingungen und Mindestquoten sind im GlüStV 2021 nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt diese Festlegung den Anbietern. Wer einen Bonus annimmt, muss die Bedingungen im Einzelfall prüfen – Umsatzfaktor, Frist, zugelassene Märkte, Mindestquote. Eine pauschale Aussage „der Bonus ist X-mal umzusetzen“ lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
Wie sich die Anbieter unterscheiden
Die zehn lizenzierten Anbieter in dieser Übersicht unterscheiden sich in der Tiefe ihres Leichtathletik-Programms, in der Handhabung der Sportwettensteuer und in den angebotenen Sonderfunktionen wie Cash Out und Konfigurator. Was die GGL-Whitelist nicht zeigt: ob ein Anbieter Leichtathletik-Quoten nur zu Großereignissen oder auch zu Diamond League-Meetings öffnet, wie eng die Margins sind und ob Livewetten während der Läufe auf die Siegwette reduziert werden.
Die Plattformen mit großer Fußball-Reichweite – bet365, Tipico, Interwetten, Betway – haben in der Regel das breiteste Wettprogramm auch für Leichtathletik. Sie öffnen Märkte zu WM, EM und Diamond League, oft mit Head-to-Head-Duellen und Over/Under auf Zeiten. Was sie weniger stark bespielen, sind nationale Meetings oder Hallenveranstaltungen jenseits der Top-Ligen.
Die Plattformen mit Schwerpunkt auf Nischenmärkten – Sportwetten.de, MERKUR BETS, Tiptorro, Wettarena – punkten mitunter bei Spezialmärkten zu deutschen und österreichischen Leichtathletik-Events, sind aber im internationalen Programm nicht immer so breit aufgestellt. Hier entscheidet das eigene Wettverhalten, welcher Anbieter das passendere Programm hat.
bpremium und LeoVegas sind vergleichsweise neu im Whitelist-Register – bpremium seit 2020, LeoVegas erst seit Oktober 2024. Beide haben in ihren jeweiligen Stammärkten (Casino bei LeoVegas) weniger Tradition in der Sportwetten-Tiefe, können aber gerade durch ihre Neuaufstellung das Leichtathletik-Programm aktuell halten.
Welcher Anbieter der richtige ist, hängt davon ab, ob man auf einzelne Großereignisse wettet oder die ganze Saison verfolgt. Wer nur zur WM oder EM setzt, kommt mit jedem der zehn Anbieter zurecht. Wer das Diamond League-Programm Woche für Woche mitnimmt, sollte vor der Anmeldung das Programm auf Anbieter-Ebene prüfen – manche Häuser reduzieren das Angebot außerhalb der Highlight-Meetings.
Häufige Fragen zu Leichtathletik-Wetten in Deutschland
Welche Anbieter sind in Deutschland für Leichtathletik-Wetten lizenziert?
In Deutschland dürfen Sportwetten nur Anbieter mit GGL-Erlaubnis anbieten, deren Domain auf der amtlichen Whitelist geführt wird. Die Liste umfasst zum Stichtag 2. Oktober 2026 insgesamt 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis – darunter die hier genannten zehn Domains. Eine Malta-Lizenz, Curaçao-Lizenz oder Anjouan-Lizenz hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung, solange keine GGL-Erlaubnis vorliegt. Die Whitelist ist auf glücksspiel-behoerde.de als PDF verfügbar und sollte vor jeder Anmeldung abgeglichen werden.
Welche Wettarten gibt es bei Leichtathletik?
Das Standardprogramm umfasst Siegwetten auf den Sieger eines Rennens oder einer Disziplin, Platzierungswetten auf das Podium, Head-to-Head-Duelle zwischen zwei Athleten sowie Over/Under auf Zeiten und Weiten. Bei Meisterschaften kommen Mannschafts- und Nationenwertungen dazu; bei der Diamond League Punktesummen-Wetten. Kombiwetten über mehrere Disziplinen oder Meetings sind möglich, erhöhen das Risiko. Welche Märkte ein Anbieter konkret öffnet, hängt vom jeweiligen Programm ab und sollte vor der WM oder EM geprüft werden.
Sind Livewetten während eines Laufs möglich?
Das deutsche Recht erlaubt Livewetten während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor im Fußball. Bei einem Sprint heißt das: Während des Rennens sind nur Siegwetten auf das Rennergebnis erlaubt. Mikromärkte auf Fehlstarts, Reaktionszeiten oder Zwischenzeiten sind während des Rennens ausgeschlossen. Zwischen den Läufen können Anbieter zusätzliche Märkte öffnen – das Wettprogramm ist dann breiter als im Live-Modus.
Wie berechnet sich die Auszahlung bei einer Quote von 3,50 und 20 € Einsatz?
Die Auszahlung ergibt sich aus Einsatz × Quote: 20 € × 3,50 = 70 €. Davon sind 20 € der Einsatz und 50 € der Nettogewinn. Bei einer Kombiwette mit drei Beinen zu 1,80, 1,80 und 1,80 multiplizieren sich die Quoten zur Gesamtquote 5,832. Ein 20-€-Einsatz würde im Erfolgsfall 116,64 € auszahlen. Die tatsächliche Auszahlung hängt davon ab, ob der Anbieter die Sportwettensteuer einbehält oder weitergibt – die AGB des jeweiligen Anbieters regeln das.
Was bedeutet das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 €?
Nach § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 darf jede Spielerin und jeder Spieler standardmäßig 1.000 € pro Kalendermonat bei allen lizenzierten Anbietern zusammen einzahlen. Die Umsetzung läuft über die zentrale LUGAS-Limitdatei bei der GGL. Der Anbieter kann mit Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein höheres Limit festlegen – bis 10.000 € mit einfachem Nachweis, bis 30.000 € für maximal 1 % der aktiven Kundinnen und Kunden. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen.
Was bewirkt OASIS und wann greift die Sperre?
OASIS ist die zentrale Sperrdatei der GGL nach §§ 8 und 8a GlüStV 2021. Anbieter prüfen bei Registrierung und Anmeldung, ob ein Sperreintrag besteht. Wer sich selbst sperrt, bestimmt die Dauer – mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Drei Sperrgründe gibt es: Selbstsperre, Fremdsperre durch Dritte und Sperre wegen Überschuldung. OASIS gilt nur für lizenzierte Anbieter; Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen und können eine OASIS-Sperre nicht umgehen.
Wie gehen Anbieter mit der Sportwettensteuer von 5,3 % um?
Die Steuer wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der Spielerin. Die Frage, ob der Anbieter die Steuer an die Spielerin weitergibt, ist Sache des Anbieters und steht in den AGB. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Gewinn ab, andere behalten sie ein und geben dafür bessere Brutto-Quoten. Die Steuer beträgt 5,3 % auf Einsatz minus Steuer, was etwa 5,03 % des Bruttoeinsatzes entspricht – die korrekte Berechnung, nicht 5,3 % vom Einsatz. Welcher Anbieter welchen Weg geht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Sportarten – livewetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «livewetteninfo.com»
