Wettanbieter ohne OASIS: Was 2026 erlaubt ist und was nicht
Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Wer nach „Wettanbietern ohne OASIS“ sucht, sucht in den meisten Fällen nach einem Weg, eine bestehende Sperre zu umgehen. Diese Erwartung hat mit der Realität des deutschen Glücksspielrechts wenig zu tun: OASIS ist die zentrale Sperrdatei, an der jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis angeschlossen ist — abgefragt wird bei der Registrierung und beim Login. Wer in Deutschland legal wetten will, kommt an dieser Abfrage nicht vorbei. Wer sie umgeht, verlässt den legalen Rahmen.
Der Text zeichnet nach, was OASIS leistet, wer auf der bundesweiten Whitelist steht und was passiert, wenn ein Anbieter nicht an die Sperrdatei angeschlossen ist. Die Konsequenz ist eindeutig: Ohne deutschen Anschluss gibt es weder Spielerschutz nach § 6a–6i GlüStV noch das Limitdatei-System LUGAS, keine deutsche Aufsicht und im Streitfall keinen deutschen Rechtsweg. Wer in Deutschland spielt, spielt mit diesem Anbieter außerhalb des erlaubten Marktes.
Rechtslage: OASIS als Pflicht für jeden erlaubten Anbieter
Das bundesweite Spielersperrsystem OASIS wird vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben und ist die einzige Sperrinfrastruktur, an der Anbieter mit deutscher Erlaubnispflicht angeschlossen sein müssen. Die Verantwortung dafür liegt nach Angaben der GGL dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt. OASIS ist spielformübergreifend angelegt: Es erfasst Sportwetten ebenso wie Online-Casinospiele, Poker und Automatenspiele.

Die Funktionsweise ist im Grundsatz einfach. Wer sich bei einem Anbieter auf der GGL-Whitelist registriert, wird beim Anlegen des Kontos mit der Sperrdatei abgeglichen — und beim Login bei jeder neuen Sitzung erneut. Der Abgleich gehört zum Pflichtprogramm nach § 8a GlüStV und ist technisch in jeden erlaubten Anbieter eingebunden. Wer gesperrt ist, kann sich nicht registrieren, und wer sich registriert hat und später gesperrt wird, kann sich nicht erneut einloggen.
Die Abfragen selbst unterteilen sich in drei Kategorien. Sie betreffen Spielersperren, Bonus- und Rabattangebote sowie Werbung. Im Jahr 2025 liefen nach der Bilanz des Regierungspräsidiums Darmstadt mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das System, im Schnitt rund 432 Millionen pro Monat. Das zuständige Dezernat bearbeitete etwa 60.000 Sperranträge. Die Datei selbst umfasste nach dieser Bilanz rund 367.000 aktive Spielersperren, knapp 9.000 Veranstalter und etwa 41.000 Betriebsstätten. Die Größenordnung erklärt, warum die Abfrage pro Anbieter Sekundenbruchteile dauert: Eine Datei, die bei jeder Anmeldung in Echtzeit befragt wird, muss klein und schnell sein.
Die einzige amtliche Quelle, an der sich eine Erlaubnis verifizieren lässt, ist die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Sie wird von der GGL in Halle (Saale) geführt. Die Liste mit Stand 2. Oktober 2026 enthält 30 Einträge — 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Jede dort gelistete Domain ist eine .de-Domain. Eine .de-Domain allein ist allerdings kein Beleg: Auch wer eine .de-Adresse betreibt, kann ohne deutsche Erlaubnis spielen — geprüft wird ausschließlich die Whitelist.
Eine Erlaubnis wird nach § 4c Abs. 1 GlüStV für fünf Jahre erteilt. Die Whitelist zeigt das Datum der erstmaligen Erteilung und das Datum von Folgeerlaubnissen, aber kein Enddatum. Wer auf der Liste steht, hat eine gültige Erlaubnis; wer nicht auf der Liste steht, hat keine.
Spielerschutz durch Sperren: Selbstsperre, Fremdsperre und der Panikknopf
OASIS wirkt nur, wenn ein Anbieter angeschlossen ist. Die Spielregeln für Spielende sind im GlüStV 2021 in den §§ 6a bis 6i zusammengefasst. Drei Wege führen zu einer Sperre, und alle drei laufen über OASIS.

Die Selbstsperre wird auf Antrag der Spielenden eingetragen. Wer selbst einen Antrag stellt und eine Frist benennt, wird für mindestens drei Monate gesperrt. Wer keine Frist benennt, wird für mindestens ein Jahr gesperrt. Der Antrag läuft online über das Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt; er setzt ein BundID-Nutzerkonto und die Online-Ausweisfunktion voraus. Aufhebung ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich, mit erneuter Identifizierung.
Die Fremdsperre wird durch Dritte ausgelöst — Angehörige, andere Anbieter oder die Aufsichtsbehörde. Sie richtet sich gegen Spielende, von denen eine Suchtgefahr ausgeht. Auch sie wird zentral in OASIS eingetragen und gilt anbieterübergreifend.
Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Er richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die in einer konkreten Spielsituation einen Impuls zum Weiterspielen unterbrechen wollen. Die Sperre gilt sofort, sie ist technisch eine Kurzzeitsperre und kein Ersatz für eine Selbstsperre. Wer ernsthaft mit dem Spielen aufhören will, beantragt die Selbstsperre, deren Frist bei mindestens einem Jahr liegt.
Neben OASIS gibt es die Limitdatei LUGAS. Sie sorgt dafür, dass das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat und Spieler eingehalten wird, und sie registriert über die Aktivitätsdatei, ob parallel bei mehreren Anbietern gespielt wird. Parallel spiel ist nach § 6h GlüStV unzulässig. Wer in Deutschland legal spielt, ist damit automatisch in zwei Sicherheitsnetze eingebunden — die zentrale Sperre und die zentrale Limitdatei.
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind an keines dieser beiden Systeme angeschlossen. Es gibt dort keine Selbstsperre, die ein anbieterübergreifendes Auslösen sicherstellt, keinen Panikknopf, der nach 24 Stunden die Sitzung tatsächlich beendet, und keine Aktivitätsdatei, die Parallelnutzung erkennt.
Die Folgen einer Spielersperre bei Anbietern auf der GGL-Whitelist
Eine OASIS-Sperre wirkt anbieterübergreifend, weil jeder erlaubte Anbieter die Datei abfragt. Wer gesperrt ist, kann sich nicht registrieren, kann sich nicht einloggen, kann keine Einzahlung vornehmen und keine Wette platzieren. Bestehende Konten werden auf „nicht aktiv“ gesetzt. Die Sperre gilt einheitlich — sie unterscheidet nicht nach Anbieter, Sportart oder Einsatzhöhe.
Für die Auszahlung offener Gewinne bedeutet die Sperre keinen Verlust. Die Whitelist schreibt vor, dass Gewinne nach Ende des Ereignisses ausgezahlt werden; eine Sperre hindert den Anbieter nicht daran, offene Beträge auszuzahlen. Bei einer Kontoschließung wird das Restguthaben nach § 6b Abs. 6–7 GlüStV innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt. Mittel liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto.
Wer gesperrt ist und versucht, sich über einen Anbieter ohne OASIS-Anbindung zu registrieren, hat aus Sicht des deutschen Rechts kein neues Konto eröffnet — er hat die Sperre umgangen. Das hat drei praktische Folgen.
Erstens: Die Sperre bleibt in der Datei bestehen, der Versuch wird in der Aktivitätsdatei nicht vermerkt, weil der Anbieter dort nicht angeschlossen ist. Wer später zur Selbstkontrolle auf den Sperrstatus schaut, sieht nur die Whitelist-Anbieter. Zweitens: Der Anbieter ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt, das heißt: er unterliegt weder der deutschen Aufsicht, noch den deutschen Auszahlungsregeln, noch der Spielsuchtfrüherkennung. Drittens: Im Streit um eine Auszahlung gibt es keinen deutschen Rechtsweg. Die GGL ist nicht zuständig, die Schlichtungsstellen der Länder nicht, der Bundesgerichtshof nicht.
Diese Konsequenzen ergeben sich direkt aus dem deutschen Rahmen. Was sich aus der europäischen Rechtsprechung ergibt, ist im folgenden Abschnitt dargestellt.
Was deutsche Gerichte und der EuGH zur Rückforderung sagen
Die Frage, ob Spielerinnen und Spieler verlorene Einsätze von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern können, ist seit Jahren in der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat sie dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Im Verfahren I ZR 90/23, eingereicht am 25. Juli 2024, geht es um mehr als 3.700 € Verluste, die ein Spieler aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 von Tipico zurückfordert. Der BGH legt dem EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit solcher Sportwettenverträge entgegensteht. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) die Position bezogen, dass eine Rückzahlung grundsätzlich möglich sei — mit einer Ausnahme: Wenn die zuständige Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, entfalle der Rückforderungsanspruch.
Die deutsche Rechtspraxis ist damit im Umbruch. Für Spielerinnen und Spieler heißt das: Eine Rückforderung ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht garantiert. Sie hängt am Einzelfall, am Sitz des Anbieters, am Zeitraum der Wetten und an der Frage, ob deutsche Behörden die Lizenzpflicht tatsächlich durchgesetzt haben. Wer heute einen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nutzt und verliert, hat eine offene Rechtsfrage, deren Antwort in den nächsten Jahren vom EuGH kommen wird.
Parallel dazu gibt es ein zweites Verfahren: Im Streit zwischen Spielern und der Betkick Sportwettenservice, der Betreiberin von Betano, hat der BGH am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23) erlassen, der die Position der Spieler stärkt. Auch dieses Verfahren mündet in eine Grundsatzentscheidung.
Wichtig bleibt: Beide Verfahren klären Ansprüche gegen Anbieter, die in Deutschland ohne Erlaubnis tätig waren. Sie betreffen nicht die Frage, ob das Wetten bei solchen Anbietern erlaubt ist — das ist und bleibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV.
Anbieter auf der Whitelist: was sie tun, was sie nicht tun
Die folgende Tabelle führt die Anbieter auf, die in diesem Vergleich geprüft werden. Sie ist nach dem Datum der erstmaligen Sportwetten-Erlaubnis auf der GGL-Whitelist sortiert. „Erlaubnis seit“ bezeichnet das Datum der ersten Erteilung; bei mehreren Erlaubnissen ist das Datum der jüngsten Folgeerlaubnis ergänzt.
| Marke | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | GGL-Whitelist, Sportwetten; Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 13.12.2022 und 29.07.2024 |
| NEO.bet | GGL-Whitelist, Sportwetten; Greenvest Betting Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022 |
| bpremium | GGL-Whitelist, Sportwetten; Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022 |
| Betano | GGL-Whitelist, Sportwetten; Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021, Folgeerlaubnis 16.12.2022 |
| Betway | GGL-Whitelist, Sportwetten; Betway Limited | 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022 |
| DAZN Bet | GGL-Whitelist, Sportwetten; DZBT Operations Limited | 22.08.2023 |
Die Tabelle zeigt, dass die Erlaubnisdaten über die Jahre breit streuen. Eine längere Erlaubnis bedeutet nicht automatisch ein tieferes Wettprogramm — die Aufsicht prüft die wirtschaftliche und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters, nicht die Größe seines Wettangebots. Wichtig ist die Information, dass die genannten Marken aktuell auf der Whitelist stehen: Sie sind die einzigen Anbieter, bei denen die OASIS-Abfrage verlässlich erfolgt.
AdmiralBet — Marke aus dem österreichischen Raum, vollständig whitelisted
AdmiralBet wird in Deutschland von der Greentube Betting Malta Limited betrieben, einer Konzerngesellschaft der Novomatic-Gruppe. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 13. Dezember 2022 erteilt, eine weitere am 29. Juli 2024. Die Erlaubnis deckt die Sportwettendomäne AdmiralBet. Für virtuelle Automatenspiele unter slots.admiralbet.de besteht eine eigene Erlaubnis seit 28. September 2022. Die Marke gehört zu den ersten, die in Deutschland eine Sportwetten-Erlaubnis erhalten haben, und sie hat seitdem drei Erlaubnisrunden durchlaufen.
AdmiralBet ist ein klassischer Anbieter für Spielende, die neben dem Online-Konto auch eine stationäre Anlaufstelle schätzen — die österreichische Mutter hat in den vergangenen Jahren ein Netz an Spielstätten in Deutschland aufgebaut. Wer die Marke aus dieser Ecke kennt, wird das Wettprogramm entsprechend wiedererkennen: Fußball, Tennis, Handball, Eishockey und Wintersport, dazu ein Livewetten-Bereich, der nicht über die erlaubten Märkte hinausgeht.
Der Anbieter ist, was die deutsche Regulierung angeht, ein Solider: voller Anschluss an OASIS und LUGAS, keine Spielform jenseits der Whitelist-Erlaubnis, kein Hinweis auf unerlaubte Angebote. Das Sportwetten-Steuer-Modell folgt der Marktpraxis, eine verlässliche Aussage dazu steht in den Geschäftsbedingungen. Wer einen whitelisted Anbieter mit langer Erlaubnishistorie sucht und keine besonderen Anforderungen an Livewetten stellt, liegt hier richtig. Wer ausgiebig auf asiatische Handicaps oder auf untere Ligen wetten will, prüft das Wettprogramm vor der Registrierung.
NEO.bet — deutscher Anbieter mit kurzer Erlaubnis-Pipeline
NEO.bet wird von der Greenvest Betting Limited betrieben. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 22. Dezember 2022 erteilt. Die Marke ist im deutschen Markt bekannt für ein eigenes Quotensystem und einen Fokus auf Fußball — sowohl in der Bundesliga als auch in den europäischen Top-Ligen.
Im Vergleich zu AdmiralBet fällt die Erlaubnishistorie kürzer aus: zwei Erlaubnisrunden, kein drittes Update. Das ist kein Nachteil, sondern ein Hinweis auf den Zeitpunkt der letzten Erlaubnisverlängerung. Wichtig bleibt der Anschluss an OASIS und LUGAS; auch bei NEO.bet ist die deutsche Regulierung vollständig umgesetzt.
Wer einen Anbieter mit deutschem Markenprofil sucht und auf eigene Quoten Wert legt, ist bei NEO.bet richtig. Wer hingegen ein sehr breites Livewetten-Programm oder ein Wettangebot über die oberen europäischen Ligen hinaus erwartet, sollte das Wettprogramm prüfen, bevor ein Konto eröffnet wird.
bpremium — die deutsche Marke hinter Ladbrokes
bpremium ist die Sportwetten-Marke der Ladbrokes (Deutschland) Limited. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 21. Dezember 2022 erteilt. Die Whitelist führt denselben Inhaber auch für die Marke PartyPoker, mit Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele seit 10. November 2022. Es handelt sich also um einen Anbieter, der in mehreren Spielformen aktiv ist — alle in Deutschland whitelisted.
Die Marke bpremium positioniert sich im deutschen Markt als klassischer Sportwetten-Anbieter mit britischer Mutter. Das Wettprogramm entspricht der üblichen Bandbreite: Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, American Football und Wintersport. Live-Wetten sind auf das erlaubte Spektrum beschränkt, also auf das nächste Tor, den nächsten Satz und ähnliche Komponenten, nicht auf einzelne Punkte.
Wer einen whitelisted Anbieter mit Anbindung an einen internationalen Mutterkonzern sucht, findet bei bpremium ein vollständig reguliertes Angebot. Wer Wert auf Casino oder Poker legt, findet diese unter der Whitelist-Schwester PartyPoker.
Betano — der Anbieter aus dem Betkick-Verfahren
Betano wird in Deutschland von der Betkick Sportwettenservice Limited betrieben. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 19. Februar 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 16. Dezember 2022 erteilt. Die Marke gehört in Europa zu den größeren Online-Sportwetten-Anbietern und ist auch in Deutschland stark im Fußballsegment präsent.
Betano ist gleichzeitig Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Am 22. März 2024 hat der BGH einen Hinweisbeschluss (Az. I ZR 88/23) erlassen, der die Position von Spielern stärkt, die Einsätze aus Zeiten ohne deutsche Erlaubnis zurückfordern. Das Verfahren betrifft Wetten vor Erteilung der deutschen Erlaubnis und ändert nichts am aktuellen Status: Betano steht auf der Whitelist, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen und unterliegt der deutschen Aufsicht.
Wer die Marke aus anderen europäischen Märkten kennt, wird in Deutschland ein etwas engeres Wettprogramm vorfinden — die deutsche Regulierung begrenzt Livewetten auf die wenigen Komponenten, die der GlüStV erlaubt. Wer einen whitelisted Anbieter mit großer Fußball-Tiefe sucht, ist bei Betano richtig. Wer hingegen ein umfangreiches Livewetten-Programm erwartet, das nicht von den § 21-Beschränkungen eingeengt wird, wird bei keinem Anbieter auf der Whitelist fündig.
Betway — etablierte Marke mit Malta-Sitz
Betway wird in Deutschland von der Betway Limited betrieben. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. Eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele wurde am 2. Oktober 2026 erteilt. Die Betway Limited hat ihren Sitz in Ta’Xbiex, Malta — ein typischer Sitz für europäische Online-Glücksspiel-Anbieter, der die deutsche Erlaubnis nicht berührt.
Betway gehört zu den international bekannteren Marken und ist in Deutschland vollständig whitelisted. Das Wettprogramm umfasst die üblichen Sportarten mit Schwerpunkt auf Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey. Die Marke ist auch im Bereich Esports-Marketing aktiv, was aber in Deutschland keine Konsequenz hat: Wetten auf Esports sind nach GGL-Praxis in Deutschland nicht erlaubt, weil Esports nicht als Sport im Sinne des GlüStV anerkannt ist.
Wer einen whitelisted Anbieter mit großer Markenbekanntheit und einem breit aufgestellten Wettprogramm sucht, ist bei Betway richtig. Wer auf Esports wetten will, ist nirgendwo auf der Whitelist richtig — diese Wettform ist in Deutschland nicht erlaubt.
DAZN Bet — die Sportunterhaltungs-Marke als Wettanbieter
DAZN Bet wird in Deutschland von der DZBT Operations Limited betrieben. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit 22. August 2023. Die DZBT Operations Limited hat ihren Sitz in Zebbug, Malta, an der Adresse MRO Frank Galea Street, ZBG 9019. DAZN Bet ist einer der jüngeren Einträge auf der Whitelist und gehört zur Familie des Streaming-Dienstes DAZN.
Das Markenprofil ist ungewöhnlich: DAZN ist im deutschen Markt vor allem als Streaming-Anbieter für Sportübertragungen bekannt. Die Wett-Marke nutzt diesen Bekanntheitsgrad, um Sportwetten mit Live-Streams zu verknüpfen — eine Kombination, die in anderen Märkten üblich ist, in Deutschland aber den Werbebeschränkungen des § 5 Abs. 3 GlüStV unterliegt. Wer unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung wirbt, hat Einschränkungen zu beachten.
Wer einen Anbieter sucht, der das Wett- und Streaming-Erlebnis verbindet, ist bei DAZN Bet richtig. Die Marke ist auf der Whitelist, der Anschluss an OASIS und LUGAS ist vollständig. Wichtig bleibt: Livewetten sind in Deutschland nur in den engen Grenzen des § 21 Abs. 4 erlaubt — auf das Endergebnis oder auf die nächste Komponente in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Wer mehr erwartet, ist bei keinem Anbieter auf der Whitelist richtig.
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis: was sie sind, was sie nicht sind
Die folgenden Marken sind im Internet sichtbar, sie haben eigene Wettprogramme, sie werben in Deutschland, sie sind aber nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Sie besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, sind nicht an OASIS angeschlossen und nicht an LUGAS. Sie sind im Rechtssinn nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubte Glücksspielangebote für Spielende in Deutschland.
Diese Marken werden hier nicht empfohlen und nicht in eine Rangfolge mit whitelisted Anbietern gestellt. Sie werden genannt, weil Spielerinnen und Spieler in Deutschland auf sie stoßen, und weil die GGL ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten warnt. Wer sich bei einem dieser Anbieter registriert, tut dies außerhalb des deutschen Rechtsrahmens. Die Folgen sind unten zusammengefasst.
Playzilla — Curaçao-Lizenz ohne Bedeutung in Deutschland
Playzilla wird auf der eigenen Webseite mit einem Sportwetten-Bereich beschrieben, der Live-Wetten und virtuelle Sportwetten umfasst. Die Marke ist nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Die Lizenz, die auf der Webseite ausgewiesen ist, stammt aus Curaçao — eine Lizenz, die nach deutschem Recht keine Wirkung entfaltet. Wer aus Deutschland bei Playzilla spielt, spielt bei einem unerlaubten Anbieter.
Die GGL hat in der Vergangenheit mehrfach vor einzelnen illegalen Anbietern gewarnt, unter anderem am 17. September 2026 in einer Pressemitteilung. Playzilla ist in dieser Warnung nicht namentlich genannt; das ändert aber nichts am rechtlichen Status. Die Marke ist in Deutschland unerlaubt.
Wer den Anbieter aus anderen Märkten kennt, wird feststellen, dass die Spielauswahl breit ist, dass Limits höher liegen als auf der Whitelist und dass Auszahlungswege weniger reglementiert sind. All das ist Folge davon, dass die deutsche Regulierung nicht greift — OASIS fragt nicht, LUGAS fragt nicht, das 1.000-€-Monatslimit gilt nicht, die Verifizierung ist weniger streng. Wer sich dafür entscheidet, akzeptiert, dass im Streitfall kein deutscher Rechtsweg offensteht und dass eine OASIS-Sperre nicht übertragen wird.
Allyspin — Curaçao-Lizenz, breites Wettprogramm
Allyspin wirbt auf der eigenen Webseite mit einem Sportwetten-Bereich, der Live-Wetten, virtuelle Sportarten und ein breites Sportarten-Portfolio umfasst — Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball. Auch diese Marke ist nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Die Lizenz, die auf der Webseite ausgewiesen ist, stammt aus Curaçao, ohne Wirkung in Deutschland.
Allyspin ist, was die Spielauswahl angeht, ein typischer Offshore-Anbieter: breite Märkte, hohe Limits, schnelle Anmeldung. Die deutsche Regulierung greift hier nicht — keine OASIS-Abfrage, keine LUGAS-Limitdatei, kein 1.000-€-Standardlimit. Wer sich registriert, ist nicht durch die deutsche Aufsicht geschützt; wer eine Auszahlung anficht, hat keinen deutschen Ansprechpartner.
22Bet — Curaçao-Lizenz, osteuropäischer Hintergrund
22Bet beschreibt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich, der Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen umfasst. Auch 22Bet ist nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Die Lizenz, die auf der Webseite ausgewiesen ist, stammt aus Curaçao, ohne Wirkung in Deutschland.
22Bet gehört zu den Marken, die in Deutschland über Suchmaschinen und über Sportwetten-Vergleichsseiten sichtbar sind, ohne dass eine deutsche Erlaubnis besteht. Das ist, was die GGL als unerlaubtes Angebot einordnet. Wer bei 22Bet spielt, ist im Streitfall auf die AGB und die Lizenzbehörde in Curaçao angewiesen, nicht auf deutsche Gerichte.
Boomerang Bet — Curaçao-Lizenz, vier Bereiche
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite vier Bereiche an: „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“. Dazu veröffentlicht die Marke ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“. Boomerang Bet ist nicht auf der GGL-Whitelist geführt.
Boomerang Bet ist, was die Markenkommunikation angeht, ein typischer Offshore-Anbieter: eigenes Regelwerk, eigene Limits, eigene Märkte. Esports tauchen im Wettprogramm auf, was für Deutschland unerheblich ist — die GGL erkennt Esports nicht als Sport im Sinne des GlüStV, eine Whitelist-Erlaubnis für Esports-Wetten gibt es nicht. Wer aus Deutschland bei Boomerang Bet spielt, spielt außerhalb des erlaubten Marktes.
Vergleich: Whitelisted gegen Offshore — was es kostet, was es bringt
Wer in Deutschland wettet, hat die Wahl zwischen zwei sehr unterschiedlichen Welten. Die folgende Gegenüberstellung ist keine Empfehlung, sondern eine Einordnung der jeweiligen Vor- und Nachteile.
Whitelisted bedeutet: Anbindung an OASIS, Anschluss an LUGAS, deutsches Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat, vollständige Identitätsprüfung, eigene Spielersperre mit Wirkung über alle Anbieter hinweg, Zahlung nur von einem Konto im eigenen Namen, Spielerlaubnis erst ab 18 Jahren, ein Konto pro Anbieter, Livewetten nur in den engen Grenzen des § 21 Abs. 4 GlüStV, Werbebeschränkungen, kein Esports. Im Streitfall ist die GGL zuständig, die Schlichtungsstellen der Länder, die deutschen Gerichte und der Bundesgerichtshof.
Offshore bedeutet: keine OASIS-Abfrage, keine LUGAS-Limitdatei, keine deutsche Identitätsprüfung in der Tiefe der Whitelist, höhere Limits möglich, breitere Wettprogramme einschließlich Esports, Livewetten ohne die § 21-Beschränkung, keine deutsche Aufsicht, kein deutscher Rechtsweg, Spieler können bei einer OASIS-Sperre weiterspielen. Die Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Wirkung.
Die Rechnung der Buchmacher ist auf beiden Seiten dieselbe: Auszahlungsquote und Marge bestimmen, was vom Einsatz übrig bleibt. Die folgende Beispielrechnung zeigt, was eine Wette in einem Zwei-Wege-Markt auf der whitelisted Seite konkret kostet.
Beispielrechnung: was eine 1.000-€-Wette an Marge kostet
Wer mit dem vollen Monatslimit von 1.000 € einmal auf einen Zwei-Wege-Markt zu Quoten von 1,90 / 1,90 wettet, setzt den Einsatz, der nach § 6c Abs. 1 GlüStV pro Kalendermonat und Spieler maximal möglich ist. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 92,11 % (1 / (1/1,90 + 1/1,90)) ergibt sich eine Marge von rund 7,89 %, die der Anbieter aus diesem Markt einbehält. Bei 1.000 € Einsatz sind das im Erwartungswert etwa 79 €. Das ist die statistische Größe, kein Verlust im Einzelfall: Wer gewinnt, erhält 1.900 € zurück, wer verliert, hat 0 €.
Die Rechnung zeigt, was die Marge eines Marktes konkret bedeutet. Sie ist unabhängig davon, ob der Anbieter whitelisted ist oder nicht — die Mathematik eines Zwei-Wege-Marktes ist überall dieselbe. Der Unterschied liegt in den Rahmenbedingungen: Bei einem whitelisted Anbieter ist der 1.000-€-Einsatz das gesetzliche Maximum, und ein Teil davon geht in jedem Fall als Marge an den Anbieter, bevor die Wette überhaupt ausgewertet wird. Bei einem Offshore-Anbieter gibt es dieses Maximum nicht, aber auch keine deutsche Aufsicht über die Auszahlung.
Das Beispiel zeigt auch, warum die Auszahlungsquote die zentrale Kennzahl ist. Sie liegt auf der Whitelist typischerweise zwischen 92 % und 95 % bei Hauptmärkten, abhängig von Sportart, Liga und Wettbewerb. Die Marge ist die Kehrseite: 100 % minus Auszahlungsquote. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht diese Marge — und damit den Anteil, der im Durchschnitt beim Anbieter bleibt.
Was Spielende bei einer OASIS-Sperre konkret erwartet
Die Konsequenzen einer OASIS-Sperre sind im GlüStV geregelt. Sie wirken anbieterübergreifend, weil jeder erlaubte Anbieter die Datei abfragt.
Erstens: Wer gesperrt ist, kann sich nicht registrieren. Die Registrierung setzt die Identitätsprüfung voraus; die Identitätsprüfung beinhaltet den OASIS-Abgleich; wer in OASIS steht, fällt durch. Zweitens: Wer bereits registriert ist, kann sich nicht einloggen. Beim Login erfolgt der Abgleich erneut; wer in OASIS steht, kommt nicht weiter. Drittens: Bestehende Konten werden auf „nicht aktiv“ gesetzt. Eine Einzahlung ist nicht möglich, eine Wette nicht platzierbar. Viertens: Offene Gewinne werden ausgezahlt. Die Sperre hindert den Anbieter nicht daran, bestehende Forderungen zu begleichen. Fünftens: Bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt.
Anders sieht es bei Offshore-Anbietern aus. Sie fragen OASIS nicht ab, eine Sperre in OASIS hat dort keine Wirkung. Die Sperre bleibt in der Datei bestehen, sie schützt aber nur auf der Whitelist-Seite. Wer parallel bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat die Sperre umgangen — das hat Folgen für den Selbstruhestand, nicht für den Anbieter.
Die GGL formuliert es in einer Pressemitteilung so, dass die Folgen einer Sperre nur dort eintreten, wo OASIS angeschlossen ist. Wer in Deutschland spielt, hat die Wahl: Whitelist mit Sperre oder Offshore ohne Sperre.
Die dritte Seite: Werbeerlaubnis und Werbebeschränkungen
Werbung für Sportwetten ist in Deutschland an die Erlaubnis gekoppelt. Nach § 5 Abs. 7 GlüStV dürfen nur Erlaubnisinhaber für ihre erlaubten Angebote werben. Wer ohne Erlaubnis wirbt, macht sich nach § 284 StGB strafbar; das Strafmaß liegt bei bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe.
Inhaltliche Werbebeschränkungen betreffen Sportwetten weniger als andere Spielformen. Die 6:00-bis-21:00-Uhr-Beschränkung des § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung des betreffenden Ereignisses im jeweiligen Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Diese Regeln begrenzen das Marketing, das ein whitelisted Anbieter betreiben darf — und sie sind der Grund, warum viele Offshore-Anbieter in Deutschland mit Provisionsmodellen werben, die auf der Whitelist nicht erlaubt wären.
Die Whitelist-Anbieter halten sich an diese Regeln; die Offshore-Anbieter haben in Deutschland keine Erlaubnis und damit auch keine Werbeerlaubnis. Werbung in Deutschland für einen Offshore-Anbieter ist unerlaubt.
Steuern: wer sie schuldet, wer sie trägt
Die Sportwettensteuer ist in den §§ 16–25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % auf der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“, also etwa 5,03 % des eingesetzten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, also der Anbieter — nicht der Spieler. Die Frage, ob der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung; sie wird in den Geschäftsbedingungen geregelt. Die Steuer wird von der Finanzverwaltung erhoben, nicht von der GGL.
Wichtig: Die Steuer wird auch von Anbietern entrichtet, die keine deutsche Erlaubnis haben. Das macht eine Anbieter-Lizenz nicht überflüssig — die Steuer ist kein Ersatz für die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, spielt dort unerlaubt; ob der Anbieter in Deutschland Steuern abführt, ändert daran nichts.
Für private Gewinne aus Sportwetten gilt: Eine primäre gesetzliche Regelung zur Besteuerung privater Wettgewinne ist im deutschen Steuerrecht nicht etabliert. Wer größere Gewinne erzielt, fragt einen Steuerberater. Die Frage gehört nicht in diesen Vergleich.
Die zentrale Frage: Wettanbieter ohne OASIS — gibt es die?
Die Frage, ob es „Wettanbieter ohne OASIS“ gibt, hat eine klare Antwort. Im erlaubten deutschen Markt existieren sie nicht. Jeder Anbieter, der auf der GGL-Whitelist steht, ist an OASIS angeschlossen — das ist eine Voraussetzung für die Erlaubnis. Wer nicht an OASIS angeschlossen ist, hat keine deutsche Erlaubnis. Wer nach „Wettanbietern ohne OASIS“ sucht, sucht also nach Anbietern ohne deutsche Erlaubnis.
Die Suche kommt in den meisten Fällen aus drei Motivationen. Die erste ist der Wunsch, eine bestehende OASIS-Sperre zu umgehen. Das ist die hauptsächliche Motivation, und sie hat mit Suchtprävention und Spielerschutz nichts zu tun — wer gesperrt ist, ist gesperrt, und die Sperre hat ihren Grund. Die zweite Motivation ist der Wunsch nach höheren Limits, breiteren Märkten und weniger Verifizierung. Diese Wünsche sind legitim, aber die deutsche Regulierung hat sich bewusst für 1.000 € pro Monat, ein Konto pro Anbieter und vollständige Verifizierung entschieden. Die dritte Motivation ist Neugier: Wer wissen will, was sich hinter dem Begriff verbirgt, findet hier die Antwort.
Die Anbieter, die in Deutschland ohne Erlaubnis tätig sind, werben aktiv in Suchmaschinen und über Vergleichsportale. Sie sind sichtbar, sie sind erreichbar, sie sind zahlungsfähig — und sie sind im Rechtssinn unerlaubt. Wer bei ihnen spielt, akzeptiert, dass OASIS nicht greift, dass LUGAS nicht greift, dass das 1.000-€-Limit nicht greift, dass Verifizierung weniger streng ist, dass Limits höher sind, dass Esports verfügbar ist, und dass im Streitfall kein deutscher Rechtsweg offensteht. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor einzelnen illegalen Anbietern gewarnt.
Wer in Deutschland legal spielen will: Was bleibt
Wer in Deutschland legal spielen will, wählt aus den 27 Anbietern, die auf der GGL-Whitelist stehen. Wer bereits eine OASIS-Sperre hat, kommt aus dieser Sperre nicht heraus, ohne sie zu umgehen — und die Umgehung ist im Rechtssinn ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 GlüStV. Wer noch keine Sperre hat, hat das volle Angebot des whitelisted Marktes: von AdmiralBet bis DAZN Bet, mit unterschiedlichen Stärken in Wettprogramm, Quoten und Markenprofil.
Wer eine Frage zum Sperrstatus hat, geht auf das Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt. Wer eine Selbstsperre beantragen will, braucht ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion. Wer eine Fremdsperre für eine nahestehende Person anregen will, wendet sich an die zuständige Behörde des Landes, in dem die Person wohnt. Wer in einer konkreten Spielsituation einen Impuls zum Weiterspielen unterbrechen will, drückt den Panikknopf — und die Sitzung ist nach 24 Stunden beendet.
Was OASIS leistet, ist in der Bilanz 2025 dokumentiert: 5,2 Milliarden Abfragen, 367.000 aktive Sperren, 60.000 bearbeitete Sperranträge. Die Größenordnung zeigt, dass das System funktioniert — und dass es nur dort funktioniert, wo es angeschlossen ist. Wer in Deutschland legal spielen will, lässt sich auf das System ein.
Häufige Fragen zum Spielersperrsystem OASIS
Was ist OASIS, und wer wird dort gesperrt?
OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, das vom Regierungspräsidium Darmstadt betrieben wird. Es ist spielformübergreifend angelegt und erfasst Sperren für Sportwetten, Online-Casinospiele, Poker und Automatenspiele gleichermaßen. Gesperrt werden Spielende auf eigenen Antrag (Selbstsperre, mindestens drei Monate, bei fehlender Fristangabe mindestens ein Jahr), auf Antrag Dritter (Fremdsperre) oder durch die Aufsichtsbehörde. Eine Sperre gilt anbieterübergreifend für alle Erlaubnisinhaber.
Wie funktioniert die OASIS-Abfrage bei Registrierung und Login?
Bei der Registrierung bei einem Anbieter auf der GGL-Whitelist wird ein Abgleich mit der OASIS-Sperrdatei durchgeführt. Die Identitätsdaten der antragstellenden Person werden online geprüft. Ist ein Sperreintrag vorhanden, wird die Registrierung abgelehnt. Beim Login erfolgt der Abgleich erneut; wer gesperrt ist, kann sich nicht einloggen. Die Abfrage umfasst drei Kategorien: Spielersperren, Bonus- und Rabattangebote sowie Werbung. Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das System.
Welchen Status haben Wettanbieter, die nicht an OASIS angeschlossen sind?
Anbieter ohne OASIS-Anschluss besitzen in der Regel keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind nicht auf der GGL-Whitelist geführt, nicht an die Limitdatei LUGAS angeschlossen und unterliegen nicht der deutschen Aufsicht. Ihre Lizenzen stammen typischerweise aus Curaçao, Anjouan oder Malta und haben in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die GGL stuft solche Angebote als unerlaubt ein und warnt vor der Teilnahme. Im Streitfall gibt es keinen deutschen Rechtsweg.
Was bewirkt der Panikknopf mit sofortiger 24-Stunden-Sperre?
Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Er richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die in einer konkreten Spielsituation einen Impuls zum Weiterspielen unterbrechen wollen. Die Sperre ist eine Kurzzeitsperre und kein Ersatz für eine Selbstsperre, deren Frist bei mindestens einem Jahr liegt. Der Panikknopf wirkt nur bei Anbietern, die OASIS angeschlossen sind; bei Offshore-Anbietern ist er nicht verfügbar.
Welche Folgen hat eine Spielersperre für das Konto bei Anbietern auf der GGL-Whitelist?
Eine OASIS-Sperre wirkt anbieterübergreifend. Wer gesperrt ist, kann sich nicht registrieren, nicht einloggen, nicht einzahlen und keine Wette platzieren. Bestehende Konten werden auf „nicht aktiv“ gesetzt. Offene Gewinne werden vom Anbieter ausgezahlt; die Sperre hindert die Auszahlung nicht. Bei einer Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt. Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, umgeht diese Sperre — ohne dass die Sperre aus der Datei entfernt wird.
Was bleibt Spielenden bei einem Streit um eine Auszahlung, wenn der Anbieter keine deutsche Erlaubnis hat?
Bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen deutschen Rechtsweg. Die GGL ist nicht zuständig, die Schlichtungsstellen der Länder nicht, deutsche Gerichte nur über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Die Rechtsprechung entwickelt sich: Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Einsätze aus Zeiten ohne Erlaubnis zurückgefordert werden können. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen eine Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten. Eine Garantie ist das nicht; der Einzelfall entscheidet.
Lizenz – livewetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «livewetteninfo.com»
