Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Wer 2026 wirklich auf der GGL-Whitelist steht
Wer in Deutschland online Sportwetten platziert, steht vor einer Auswahl, die größer aussieht, als sie rechtlich ist. Zum Stand vom 17. Oktober 2026 führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder 30 Einträge mit Sportwetten-Erlaubnis; nur 27 davon haben ein aktives Angebot, zwei davon decken zusätzlich Pferdewetten ab. Eine deutsche Domain reicht als Nachweis nicht, eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan ebenfalls nicht. Was zählt, ist allein die GGL-Whitelist. Die folgende Einordnung prüft Lizenzstatus, Permit-Daten, Spielerschutzregeln und das, was eine Sportwetten-Erlaubnis abdeckt, was nicht.

*Stand der Daten: 17. Oktober 2026, geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).*
Die Rechtslage hinter jeder Wette: GGL, GlüStV und was eine Erlaubnis tatsächlich deckt
Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland. Zuständig für die Erlaubnis und die Aufsicht ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV berechtigt einen Veranstalter, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln. Wer ohne diese Erlaubnis Wetten an deutsche Kunden richtet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten erst im Oktober 2020 vergeben werden. Grund waren Gerichtsverfahren, die den Vergabeprozess über Jahre blockiert hatten. Seither sind 27 Anbieter mit einem aktiven Sportwettenangebot auf der Whitelist, drei weitere halten ausschließlich Pferdewettenerlaubnisse. Im September 2026 lag die Zahl der Veranstalter und Vermittler mit GGL-Erlaubnis über alle Glücksspielarten hinweg bei 129, die Zahl der erlaubten Glücksspielseiten bei 229. Der gesamte regulierte deutsche Glücksspielmarkt erreichte 2024 ein Volumen von rund 14,4 Mrd. Euro, gemessen an den Bruttospielerträgen; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen beliefen sich im selben Zeitraum auf etwa sieben Mrd. Euro.

Was eine Erlaubnis abdeckt, was nicht
Eine Sportwetten-Erlaubnis gilt ausschließlich für die Domain, die in der Whitelist eingetragen ist. Wer auf einer anderen Domain, einer Subdomain oder über eine App ohne Listung Wetten anbietet, bewegt sich außerhalb der Erlaubnis. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Poker oder Online-Casino ist eine separate Genehmigung mit eigenen Regeln: Wer bei einem Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis Slots spielt, tut dies auf einer anderen Domain und unter einer anderen Erlaubnis.
Erlaubt sind ausschließlich Wetten, die im Sportwettprogramm der GGL nach § 21 Abs. 5 GlüStV vorgesehen sind. Dazu zählen Einzelwetten und Kombinationswetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder auf Abschnitte und Vorkommnisse innerhalb des Ereignisses. Nicht erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. So zählt Fußball unterhalb der 3. Liga nach GGL-Praxis als Amateursport und ist nicht Teil des erlaubten Wettprogramms.
E-Sports ist nach GGL-Auffassung kein Sport im Sinne des GlüStV. Wetten auf E-Sports sind in Deutschland daher nicht möglich, auch nicht über einen Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis. Virtuelle Sportwetten sind nicht geregelt, hierzu enthält das Wettprogramm keine Bestimmung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig.
Live-Wetten unterliegen nach § 21 Abs. 4 GlüStV einer eigenen Regel: Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis gewettet werden, in Sportarten, in denen bestimmte Ereignisse selten eintreten, zusätzlich auf das nächste Ereignis dieser Art. „Nächstes Tor“ beim Fußball ist erlaubt, „nächster Punkt“ beim Tennis nicht, „nächster Korb“ beim Basketball nicht. Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses, ein vorzeitiger Cash-out, der das Ergebnis vorzeitig abrechnet, ist keine gesetzliche Kategorie. Wird er angeboten, ist er eine Funktion des Anbieters, keine Pflicht.
Wie die Behörde prüft
Die GGL führt die Anbieter in einer öffentlichen Whitelist, dem Verzeichnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Die Whitelist führt für jeden Antragsteller den Veranstalter, die erlaubte Domain, die Art der Erlaubnis und das Datum der erstmaligen Erteilung. Eine Erlaubnis wird nach § 4c Abs. 1 GlüStV für fünf Jahre erteilt, die Whitelist führt ausschließlich Erstdaten und Folgeerlaubnisse, kein Enddatum.
Wer prüfen will, ob ein Anbieter eine gültige Erlaubnis hat, schaut auf die Whitelist. Die Liste wird im PDF-Format auf der Website der GGL veröffentlicht und enthält neben dem Anbieternamen die Domain, die Art der Erlaubnis (Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele, Online-Poker, Pferdewetten) und die Erteilungsdaten. Eine .de-Domain, ein deutschsprachiger Kundenservice oder die Erwähnung einer Malta-Lizenz ersetzen den Whitelist-Eintrag nicht. Dass die GGL in einem aktuellen Schritt Verbraucher vor illegalen Angeboten wie „Platincasino“ gewarnt hat, unterstreicht diesen Punkt: Auch wer eine deutsche Sprache spricht und einen deutsch klingenden Markennamen trägt, kann unerlaubt agieren.
Was eine ausländische Lizenz in Deutschland wert ist
Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Anjouan gelten in Deutschland nicht als Erlaubnis im Sinne des GlüStV. Eine Malta-Lizenz ist im europäischen Binnenmarkt anerkannt, sie befreit den Veranstalter jedoch nicht von der Pflicht, für den deutschen Markt eine separate Erlaubnis zu erwerben. Wer bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis wettet, hat keinen Zugriff auf das Sperrsystem OASIS und nicht auf die Limitdatei LUGAS, erhält im Streitfall keinen Zugang zu deutschen Beschwerdestellen und kann im Fall einer Insolvenz des Anbieters nicht auf die insolvenzfeste Verwahrung der Spielergelder nach § 6b Abs. 6 GlüStV zurückgreifen. Die GGL hat 2025 in 287 Untersagungsverfahren gegen illegale Anbieter vorgegangen, 1.843 illegale Websites waren dadurch nicht mehr aus Deutschland erreichbar.
Vor dem Bundesgerichtshof wird derzeit geprüft, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht. Im Verfahren I ZR 90/23 hat der BGH dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob ein Spieler von Tipico mehr als 3.700 Euro an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurückfordern kann, die in einer Phase ohne deutsche Erlaubnis entstanden sind. Der Generalanwalt am EuGH hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich gehalten, mit Ausnahme von Zeiträumen, in denen die Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Urteil steht aus. Wer aus solchen Verfahren eine sichere Rückzahlung ableitet, baut auf eine Einzelfallentscheidung, die noch nicht getroffen ist.
Spielerschutz, der mit der Erlaubnis kommt: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Was die Erlaubnis dem Anbieter abverlangt
Ein Anbieter mit GGL-Erlaubnis muss eine ganze Reihe von Vorkehrungen treffen, die ein Anbieter ohne Erlaubnis nicht trifft. Das beginnt bei der Identitätsprüfung: Pro Person ist ein Konto pro Anbieter erlaubt, die Anmeldung erfordert eine vollständige Verifizierung nach § 6a GlüStV. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter das Spielen für maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro erlauben, Auszahlungen sind in dieser Phase ausgeschlossen. Wer länger spielt, muss sich ausweisen.

Spielergelder sind nach § 6b Abs. 6 GlüStV auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto zu verwahren. Im Fall einer Kontoschließung ist das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei auszuzahlen. Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel, Kryptowährungen, anonyme Prepaidkarten sind damit ausgeschlossen. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen AGB.
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit
Das wichtigste Instrument ist die anbieterübergreifende Limitdatei LUGAS nach § 6c Abs. 1 GlüStV. Standardgrenze: 1.000 Euro pro Kalendermonat, summiert über alle Anbieter, bei denen ein Konto besteht. Die Limitdatei wird bei jeder Einzahlung in Echtzeit abgefragt; wer sein Monatslimit ausgeschöpft hat, kann bis zum Monatswechsel kein Geld mehr einzahlen, unabhängig davon, wie viele Konten er hat.
Ein Anbieter darf auf Antrag ein höheres Limit einrichten, maximal 10.000 Euro pro Monat, in Ausnahmefällen bis zu 30.000 Euro für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spielenden. Voraussetzung ist ein nachweisbarer wirtschaftlicher Hintergrund, eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Herabsetzung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen, in denen der Anbieter die Anhebung noch einmal überprüft. Ein paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h GlüStV verboten und wird über die Aktivitätsdatei überwacht, ein zweites Konto bei einem anderen Anbieter im selben Monat ist nicht möglich, solange das Limit nicht ausgeschöpft ist.
Was das für den Geldbeutel bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel festmachen: Wer 1.000 Euro im Monat einzahlt und diese Summe einmal vollständig zu einer Quote von 1,90 auf einem Zwei-Wege-Markt setzt, zahlt im Erfolgsfall 1.900 Euro zurück. Bei einer Auszahlungsquote von etwa 90 Prozent für den Markt (Margin rund 5 Prozent pro Seite) und einem angenommenen Verlust von 5 Prozent des Einsatzes als durchschnittlichem Verlust über alle möglichen Ausgänge ergibt sich bei einer Wette ein erwarteter Verlust von rund 50 Euro, also etwa 5 Prozent des Einsatzes. Wird der Betrag auf mehrere kleinere Wetten aufgeteilt, multipliziert sich der erwartete Verlust mit der Anzahl der Wetten. Wer sein Monatslimit vollständig in 50 Wetten zu 20 Euro umsetzt, gibt im statistischen Mittel 50 Euro ab, unabhängig davon, wie gut er die Spiele einschätzt. Einzahlungslimit und erwarteter Verlust sind zwei Paar Schuhe, das Limit verhindert nicht den Verlust, es begrenzt ihn.
OASIS, der Panikbutton und die Werbebeschränkungen
Das Spielersperrsystem OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist die zentrale Sperrdatei für Deutschland. Bei Registrierung und bei jedem Login wird abgefragt, ob eine Sperre vorliegt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre, etwa durch Angehörige, ist ebenfalls möglich. Wer in OASIS eingetragen ist, darf bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ein Konto eröffnen oder weiter spielen.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus, die ohne weitere Voraussetzungen greift. Sie ist als Notbremse gedacht, nicht als dauerhafte Sperre, und sie lässt sich anschließend entweder beenden oder in eine reguläre OASIS-Sperre umwandeln.
Werbung ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV ausschließlich Inhabern einer Erlaubnis gestattet. Für Sportwetten gilt kein werbefreies Zeitfenster am Tag, anders als bei Slots, Online-Poker und Online-Casinospielen, die zwischen 6:00 und 21:00 Uhr nicht beworben werden dürfen. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Die Höhe eines Bonus, die Umsatzbedingungen und die Mindestquote schreibt der GlüStV nicht vor, sie sind Vertragssache zwischen Anbieter und Spielendem.
Die Steuer, die am Ende keiner offen kommuniziert
Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, das entspricht rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende. Ob der Anbieter die Steuer auf den Kunden umlegt, ist seine Entscheidung, die GGL regelt das nicht. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, andere übernehmen sie und reduzieren die Quote, manche tragen sie vollständig selbst. Wer die Auszahlungsquote verschiedener Anbieter vergleicht, sollte prüfen, wie die Steuer behandelt wird, das macht bei einem Monatsumsatz von 1.000 Euro rund 50 Euro Unterschied pro Anbieter im Jahr. Die Sportwettensteuer fällt auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis an, wer sie entrichtet, ist damit nicht automatisch im legalen Raum.
Gewinne aus Sportwetten sind auf privater Ebene steuerlich nicht abschließend geregelt, die Frage gehört vor den Steuerberater. Die GGL äußert sich dazu nicht, die Finanzämter entscheiden im Einzelfall.
Was die Kanalisierungsquote zeigt, und was nicht
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 Prozent: 23 Prozent des Marktvolumens 2024 entfielen nach der zugrunde liegenden Studie auf unerlaubte Angebote. Im Sportwettenmarkt lag die Kanalisierungsquote nach einer Analyse der GGL auf Basis von Steuerdaten des Bundesfinanzministeriums 2022 noch bei deutlich über 95 Prozent, der Anteil illegaler Anbieter also bei weniger als fünf Prozent. Die Verschiebung zwischen 2022 und 2024 ist bemerkenswert, sie zeigt, dass das Ziel des GlüStV, die Spielenden in den legalen Markt zu lenken, im Sportwettenmarkt bislang besser erreicht wurde als im Gesamtmarkt. Die 77 Prozent für den Gesamtmarkt werden in der politischen Diskussion oft zitiert, sie sind aber kein Grund, das eigene Wettverhalten an der Quote auszurichten. Was zählt, ist allein, ob der eigene Anbieter auf der Whitelist steht.
Die Top-10-Wettanbieter mit GGL-Erlaubnis im Überblick
Vergleich auf einen Blick
Die folgende Tabelle führt die zehn Anbieter auf, deren Sportwetten-Domain zum Stand vom 02.10.2026 auf der GGL-Whitelist steht. Geordnet ist die Tabelle nach dem Erstdatum der Erlaubnis, die jüngste Erlaubnis zuerst. Die Spalten lesen sich so: Brand, Inhaber der Erlaubnis laut Whitelist, Erlaubnis seit (Datum der ersten Erteilung oder der aktuell gültigen Folgeerlaubnis). Welche Angebote und Konditionen ein Anbieter auf der eigenen Seite macht, ändert sich häufiger als die Whitelist, die Tabelle ist eine Momentaufnahme.
| Brand | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| LeoVegas | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| Bet3000 | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Winamax | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 (Folgeerlaubnis 08.12.2022) |
| Betano | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 (Folgeerlaubnis 16.12.2022) |
| Sportwetten.de | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 (Folgeerlaubnis 16.12.2022) |
| Sportingbet | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 21.12.2022) |
| AdmiralBet | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 13.12.2022, 29.07.2024) |
| NEO.bet | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022) |
| Tipico | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 09.12.2022) |
| bet-at-home | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022) |
Die Tabelle führt die Domain, die der Anbieter tatsächlich nutzt; sie ist hier nicht als Internetadresse gedruckt, sondern als Name des Angebots, das der Whitelist-Eintrag deckt. Wer den Anbieter sucht, prüft den Eintrag direkt auf der GGL-Whitelist, dort steht der Domainname in der offiziellen Schreibweise.
Was die Qualität eines Wettanbieters ausmacht
Eine seriöse Bewertung von Wettanbietern mit deutscher Erlaubnis arbeitet mit vier Bausteinen, die voneinander unabhängig sind. Lizenzstatus: Steht der Anbieter auf der GGL-Whitelist, ist der Eintrag aktuell, deckt die Erlaubnis die Domain, auf der gespielt wird. Wettprogramm und Quoten: Welche Sportarten, Ligen und Wettmärkte sind verfügbar, wie hoch ist die Auszahlungsquote über die wichtigsten Märkte, wie sind die Live-Wetten-Märkte beschnitten (kein nächster Punkt im Tennis, kein nächster Korb im Basketball). Konditionen: Wie wird die Sportwettensteuer behandelt, gibt es ein Limit pro Wettschein, wie sind Auszahlungswege und -geschwindigkeiten, fallen Gebühren an. Zahlungswege: Welche Methoden sind verfügbar, gilt für alle das Gebot, dass das Zahlungskonto auf den eigenen Namen lauten muss.
Eine Reihenfolge lässt sich aus diesen vier Bausteinen ableiten, sie hängt aber davon ab, was der Spielende sucht. Wer maximale Auszahlungsquoten bei Pre-Match-Fußballwetten will, sortiert anders als wer viele Live-Märkte oder schnelle Auszahlungen braucht. Wer die Liste nach Erstdatum der Erlaubnis ordnet, misst Verlässlichkeit, nicht Quote.
Die zehn Anbieter in der Einzelbetrachtung
Bet3000
Bet3000 gehört zu den neueren Erlaubnisinhabern: Die GGL-Whitelist führt den Anbieter mit dem Erstdatum 22.04.2026, geprüft gegen den Whitelist-Stand vom 02.10.2026. Hinter dem deutschen Markennamen steht die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Erlaubnis deckt ausschließlich die Domain Bet3000, eine Folgeerlaubnis oder ein Enddatum führt die Whitelist nicht. Im Markt positioniert sich Bet3000 als Anbieter mit Schwerpunkt auf stationärem Vertrieb und Online-Sportwetten, der Name kommt den Wettenden aus dem deutschen Wettbüro-Umfeld bekannt vor. Wer auf eine Erlaubnis Wert legt, die jünger ist als die erste Welle 2020, findet hier einen Anbieter mit klar dokumentierter Whitelist-Adresse.
Winamax
Winamax ist in Deutschland seit dem 29.06.2021 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist vertreten, ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt und am 08.12.2022 verlängert. Träger ist die WINAMAX SA mit Sitz in Frankreich, die Aufsicht liegt bei der GGL. Der Markenname ist im französischen Online-Poker-Markt etabliert, der deutsche Markteintritt erfolgte über die Sportwetten-Erlaubnis. Wer einen Anbieter mit klarer Behördenzuständigkeit und einer Erlaubnis aus der ersten Welle nach 2021 sucht, ist hier richtig.
Tipico
Tipico gehört zu den ersten Anbietern, die am 09.10.2020 die länderübergreifende Erlaubnis erhielten, mit einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Träger ist die Tipico Co. Limited. Tipico ist einer der sichtbarsten Anbieter im deutschen Markt, mit eigener Filialstruktur, Werbepräsenz in Sport und Fußball, und einer der bekanntesten Marken für Sportwetten in Deutschland. Genau diese Sichtbarkeit hat den Anbieter in das BGH-Verfahren I ZR 90/23 gebracht, in dem ein Spieler Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurückfordert, der EuGH prüft die Frage seit Juli 2024. Wer einen Anbieter mit langer Marktpräsenz sucht, findet ihn hier, die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit ist Teil dieser Marktpräsenz.
Sportingbet
Sportingbet erhielt die Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten am 21.12.2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 15.11.2022. Träger ist die Sportingbet (Deutschland) Ltd, Aufsichtsbehörde ist die GGL. Der Anbieter ist im deutschen Markt seit vielen Jahren mit dem Markennamen präsent, die deutsche Erlaubnis kam in der zweiten Welle 2022 hinzu. Wer einen Anbieter mit eigener Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf einer zweiten Domain sucht, findet diese Information im Whitelist-Eintrag.
Sportwetten.de
Die Domain Sportwetten.de gehört zu den Domains, die bei der ersten Welle 2020 erlaubt wurden, Erstdatum 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022. Träger ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Der Markenname ist die Domain, der Anbieter tritt nicht unter einem anderen Firmennamen auf. Die Whitelist-Adresse zeigt: Die Domain ist die Erlaubnis, eine Subdomain oder eine andere Domain desselben Anbieters ist nicht von dieser Erlaubnis gedeckt.
LeoVegas
LeoVegas ist die jüngste Erlaubnis in der Top-10-Liste: Die GGL-Whitelist führt die LVSports Limited mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 27.02.2023. Hinter dem Namen steht ein Anbieter, der im deutschsprachigen Raum vor allem für Online-Casino bekannt war, die Sportwetten-Erlaubnis kam später. Für Spielende, die einen Anbieter suchen, der mit der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bereits Erfahrung mit der GGL-Aufsicht gesammelt hat, ist das ein Hinweis auf etablierte Compliance-Prozesse.
AdmiralBet
AdmiralBet gehört zu den Erstanbietern der Welle 2020: Erstdatum 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024. Träger ist die Greentube Betting Malta Limited. Für virtuelle Automatenspiele auf der Domain slots.admiralbet.de besteht eine separate Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Die zwei Folgeerlaubnisse zeigen einen Anbieter, der den Erlaubniszyklus mehrfach durchlaufen hat, was Rückschlüsse auf den Umgang mit der Aufsichtspraxis der GGL zulässt.
bet-at-home
bet-at-home erhielt die Sportwetten-Erlaubnis am 02.11.2020, eine Folgeerlaubnis am 22.12.2022. Träger ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28.12.2022. Der Anbieter ist im deutschsprachigen Raum seit langem etabliert, die deutsche Erlaubnis kam mit der ersten Welle 2020.
Betano
Betano gehört zu den Erstanbietern: Die GGL-Whitelist führt den Anbieter mit dem Erstdatum 19.02.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16.12.2022. Träger ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Erlaubnis wurde im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. Hinter dem Anbieter steht die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, die Sportwetten-Erlaubnis ist die deutsche Variante eines bestehenden europäischen Angebots.
NEO.bet
NEO.bet hat die Erlaubnis am 09.10.2020 erhalten, mit einer Folgeerlaubnis am 22.12.2022. Träger ist die Greenvest Betting Limited. Die Erlaubnis zählt zu den ersten länderübergreifenden Erlaubnissen, die im Oktober 2020 nach dem Ende der Gerichtsverfahren vergeben werden konnten. NEO.bet positioniert sich im deutschen Markt als Anbieter mit Schwerpunkt auf Pre-Match-Wetten, die Live-Wetten-Märkte sind nach den Regeln des GlüStV beschränkt, was für alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis gleichermaßen gilt.
Wie eine Wette rechnet: Quote, Auszahlungsquote, Margin
Was die Quote wirklich aussagt
Eine Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Erfolgsfall multipliziert wird. Wer 10 Euro zu einer Quote von 2,10 setzt, erhält 21 Euro zurück, der Reingewinn ist 11 Euro. Die Quote spiegelt die Wahrscheinlichkeit wider, die der Anbieter dem Ausgang beimisst, enthält aber immer den Anteil, den der Anbieter als Marge einbehält. Eine „faire“ Quote auf einen Münzwurf wäre 2,00 auf jedem der beiden Seiten, was eine Auszahlungsquote von 100 Prozent ergäbe. Tatsächlich quotieren Anbieter 1,90 zu 1,90, was eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent ergibt und eine Marge von 5 Prozent pro Wette. Über 100 Euro Einsatz bleiben dem Anbieter bei einem Markt mit 1,90/1,90 rund 5 Euro, unabhängig vom Ausgang. Wer die Auszahlungsquote verschiedener Anbieter für denselben Markt vergleicht, sieht die Marge, die der Anbieter einkalkuliert.
Die Auszahlungsquote ist nicht der Gewinn, den ein Spielender macht. Sie ist der Anteil der Einsätze, den der Anbieter über alle möglichen Ausgänge hinweg wieder auszahlt. Wer auf lange Sicht 100 Euro bei einer Auszahlungsquote von 95 Prozent setzt, erhält 95 Euro zurück, die restlichen 5 Euro bleiben beim Anbieter. Die Differenz zwischen Einsatz und erwarteter Auszahlung ist der erwartete Verlust, nicht der sichere Verlust, eine einzelne Wette kann deutlich besser oder schlechter ausgehen.
Das Standardbeispiel: 1.000 Euro im Monat, einmal gesetzt
Wer sein volles Monatslimit von 1.000 Euro auf eine einzelne Wette zu einer Quote von 1,90 auf einem Zwei-Wege-Markt setzt, spielt mit einem erwarteten Verlust von rund 50 Euro, also etwa 5 Prozent des Einsatzes. Das ist die direkte Konsequenz der Marge. Wer 50 Euro auf eine Quote von 1,90 setzt und verliert, gibt 50 Euro aus, wer gewinnt, erhält 95 Euro, der Reingewinn ist 45 Euro. Der erwartete Verlust ist 5 Prozent, weil der Anbieter auf diesem Markt 5 Prozent einbehält. Wer die 1.000 Euro auf 50 Wetten zu je 20 Euro aufteilt, gibt im statistischen Mittel ebenfalls rund 50 Euro aus, die Marge wird mit jeder Wette realisiert.
Der erwartete Verlust ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein versprochener Verlust. Eine einzelne Wette kann deutlich besser ausgehen, wer 1.000 Euro auf eine Quote von 5,00 setzt und gewinnt, erhält 5.000 Euro zurück. Wer verliert, gibt 1.000 Euro aus. Über viele Wetten mittelt sich das Ergebnis auf den erwarteten Verlust ein. Wer das Einzahlungslimit als Werkzeug nutzt, den eigenen Verlust zu begrenzen, sollte sich bewusst sein, dass das Limit den erwarteten Verlust nicht reduziert, es reduziert nur die Wahrscheinlichkeit, am Monatsende mehr als 1.000 Euro verloren zu haben.
Warum die Auszahlungsquote von Markt zu Markt schwankt
Die Auszahlungsquote ist nicht über alle Märkte gleich. Märkte mit klar definierten Ausgängen, etwa ein 1X2-Markt im Fußball, haben typischerweise höhere Auszahlungsquoten, weil die Anbieter mit dem Wettbewerb gegeneinander quotieren. Märkte mit vielen Ausgängen, etwa Handicap-Wetten oder exakte Ergebniswetten, haben niedrigere Auszahlungsquoten, weil der Anbieter einen höheren Anteil als Marge einbehält. Live-Wetten haben oft eine andere Margenstruktur als Pre-Match-Wetten, sie liegt aber im gleichen Korridor.
Die GGL berichtet für 2024 eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 Prozent über alle Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis, im Vorjahr waren es 78 Prozent. Das ist ein Durchschnitt über alle angebotenen Märkte, einzelne Anbieter und einzelne Märkte weichen davon ab. Wer die Auszahlungsquote vergleicht, sollte denselben Markt, denselben Zeitpunkt und denselben Anbieter vergleichen, ein Wechsel des Markts oder des Anbieters verändert das Bild.
Kombinationswetten und ihre versteckten Margen
Eine Kombinationswette multipliziert die Quoten der Einzelwetten. Aus 1,50 und 2,20 wird 3,30. Die Marge der Kombinationswette ist nicht die Summe der Margen der Einzelwetten, sie ist das Produkt der Margen. Ein Markt mit 95 Prozent Auszahlungsquote, der mit einem anderen Markt mit ebenfalls 95 Prozent kombiniert wird, ergibt eine kombinierte Auszahlungsquote von 90,25 Prozent, die Marge verdoppelt sich fast. Wer drei Wetten mit jeweils 95 Prozent Auszahlungsquote kombiniert, landet bei rund 86 Prozent Auszahlungsquote. Die GGL berichtet für 2024 einen Anteil von Kombinationswetten aus verschiedenen Sportarten von 5 Prozent am Wettvolumen, ein nennenswerter Markt, in dem die Margen höher liegen als im Durchschnitt.
Was die Buchmacher in der Praxis zeigen: Wettprogramm, Live-Angebot, Zahlungswege
Das Wettprogramm in Zahlen
Im Jahr 2024 lag das Verhältnis zwischen Pre-Match-Wetten und Live-Wetten bei Sportwetten bei 47 zu 53 Prozent, Live-Wetten haben also die Pre-Match-Wetten überholt. 78 Prozent der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 Prozent, Tennis mit 5 Prozent, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 Prozent und Eishockey mit 1 Prozent. Diese Verteilung ist über alle Anbieter mit GGL-Erlaubnis gemittelt, einzelne Anbieter weichen davon ab, etwa solche, die im US-Sport stärker positioniert sind.
Die Anzahl der angebotenen Wettmärkte pro Spiel variiert nach Sportart und Liga. Für ein Bundesliga-Spiel am Wochenende listen Anbieter mit GGL-Erlaubnis zwischen 100 und 300 Märkte, für ein Spiel der dritten spanischen Liga deutlich weniger. Welche Märkte verfügbar sind, ist Sache des Anbieters, der GlüStV schreibt nur vor, was überhaupt erlaubt ist. Märkte zu Spielerverletzungen, Trainerwechseln oder einzelnen Spielaktionen jenseits der in § 21 Abs. 4 GlüStV genannten Ausnahmen sind nicht erlaubt.
Live-Wetten unter der Lupe
Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV auf das Endergebnis und auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor beim Fußball oder den nächsten Satz beim Tennis beschränkt. Anbieter mit deutscher Erlaubnis bieten daher ein anderes Live-Programm als Anbieter ohne diese Beschränkung. Wer auf den nächsten Punkt im Tennis, den nächsten Korb im Basketball oder den nächsten Einwurf im Fußball wetten will, findet dieses Angebot bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis nicht. Wer das volle Live-Programm sucht, muss zu Anbietern ohne deutsche Erlaubnis ausweichen und akzeptiert damit den Verlust des OASIS- und LUGAS-Schutzes.
Die Live-Wetten-Märkte werden während des Spiels in Echtzeit aktualisiert. Anbieter mit deutscher Erlaubnis dürfen Live-Wetten nur bis zum offiziellen Ende des Ereignisses anbieten, Auszahlungen erfolgen erst danach. Cash-out-Funktionen, die das Ergebnis vorzeitig abrechnen, sind keine gesetzliche Kategorie. Wer eine Cash-out-Funktion anbietet, tut dies als eigene Funktion, nicht weil der GlüStV es verlangt. Welche Anbieter Cash-out anbieten und zu welchen Konditionen, ist den AGB des jeweiligen Anbieters zu entnehmen.
Zahlungswege und ihre Grenzen
Wer bei einem Anbieter mit GGL-Erlaubnis einzahlt, muss ein Zahlungskonto verwenden, das auf den eigenen Namen lautet. Das schließt anonyme Zahlungsmittel, Kryptowährungen und Prepaid-Lösungen ohne namentliche Zuordnung aus. Kreditkarten, Banküberweisungen, Sofortüberweisungen, giropay, PayPal und ähnliche Dienste sind erlaubt, sofern das zugrunde liegende Konto auf den Namen des Spielenden läuft. Welche Methoden ein Anbieter konkret anbietet, steht in seinen Zahlungsbedingungen.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Wettvorgangs und nach einer Identitätsprüfung. Die GGL schreibt vor, dass bei einer Kontoschließung das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ausgezahlt wird. Auszahlungen während laufender Verifizierung sind nicht möglich. Wer größere Beträge auszahlt, muss mit einer erneuten Prüfung rechnen, das ist Standard im deutschen Markt und nicht anbieterspezifisch.
Wie sich ein Anbieter prüfen lässt, bevor das erste Konto eröffnet wird
Die Whitelist als einziger Test
Die GGL-Whitelist auf der Website der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist die einzige Quelle, die eine verlässliche Auskunft über den Lizenzstatus eines Anbieters gibt. Sie ist als PDF verfügbar und führt für jeden erlaubten Anbieter den Veranstalter, die Domain, die Art der Erlaubnis und das Datum der Erteilung. Wer einen Anbieter prüft, geht so vor: Whitelist öffnen, Domain des Anbieters suchen, prüfen, ob die Erlaubnis für die exakte Domain gilt, die der Anbieter nutzt, prüfen, welche Art von Erlaubnis vorliegt.
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland keine Erlaubnis im Sinne des GlüStV. Wer auf einer Domain spielt, die zwar nach Deutschland ausliefert, aber nicht in der Whitelist steht, spielt bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Die Whitelist prüft sich in wenigen Sekunden, der Aufwand ist die einzige Mühe, die ein Spielender treiben muss, um den eigenen Anbieter zu verifizieren.
Woran ein unseriöser Anbieter zu erkennen ist
Ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag, der aber auf Deutsch wirbt, deutschsprachigen Support anbietet und mit „100 Prozent sicher“ oder „lizenziert in der EU“ wirbt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Behauptung einer EU-Lizenz aus Malta ist in diesem Kontext irreführend, eine Malta-Lizenz ersetzt die GGL-Erlaubnis nicht. Wer unsicher ist, prüft den Whitelist-Eintrag. Findet sich kein Eintrag, ist der Anbieter in Deutschland nicht erlaubt.
Ein Anbieter, der kein OASIS anbietet, kein 1.000-Euro-Limit durchsetzt oder anonyme Zahlungsmittel akzeptiert, ist kein Anbieter mit GGL-Erlaubnis. Ein Anbieter, der ohne Verifizierung Auszahlungen vornimmt, ebenfalls nicht. Diese Merkmale sind nicht versteckt, sie stehen in den AGB und sind ohnehin Voraussetzung für die Erlaubnis. Wer sie nicht findet, sucht auf der falschen Domain.
Der Ernstfall: Was passiert, wenn etwas schiefläuft
Bei einem Anbieter mit GGL-Erlaubnis hat der Spielende mehrere Wege. Zunächst den Anbieter direkt kontaktieren, die meisten Beschwerden sind technische Probleme mit der Auszahlung oder der Verifizierung. Hilft das nicht, ist die GGL als Aufsichtsbehörde zuständig, Beschwerden können direkt an die GGL gerichtet werden. Bei Streitigkeiten über die Vertragsbedingungen, etwa über die Auslegung einer Bonusbedingung, ist der ordentliche Rechtsweg offen, deutsche Gerichte sind zuständig.
Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind diese Wege versperrt. Die GGL ist nicht zuständig, eine Beschwerde muss an die ausländische Behörde gerichtet werden, der Rechtsweg führt über das ausländische Recht. Im Fall einer Insolvenz ist das Guthaben nicht insolvenzfest verwahrt, eine Rückzahlung hängt von der Liquidität des Anbieters ab. Das ist der konkrete Preis, den ein Spielender für ein höheres Einzahlungslimit oder ein breiteres Wettprogramm zahlt.
Worauf bei Bonus und Werbung zu achten ist
Was der GlüStV zum Bonus sagt
Der GlüStV schreibt weder die Höhe eines Bonus noch die Umsatzbedingungen oder die Mindestquote vor. Die einzige Vorgabe ist, dass nur Inhaber einer Erlaubnis Werbung machen dürfen, § 5 Abs. 7 GlüStV. Was ein Anbieter an Bonus anbietet, ist Vertragssache. Die Mindestquote für eine qualifizierende Wette, die Frist zur Umsetzung des Bonus und der maximale Einsatz pro Wette sind in den AGB des Anbieters geregelt. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Bedingungen lesen.
Die typische Form ist eine Gratiswette (Freebet), deren Einsatz im Erfolgsfall nicht zurückgezahlt wird. Wer eine 10-Euro-Freebet zu einer Quote von 2,00 setzt und gewinnt, erhält 10 Euro zurück, der Einsatz verfällt. Bei einer Quote von 1,90 sind es 9 Euro. Der erwartete Wert der Freebet auf einem Zwei-Wege-Markt mit 1,90/1,90 liegt bei rund 4,75 Euro, also weniger als die Hälfte des Nennwerts. Das ist die Mechanik, die jeder Bonus trägt: Was nach viel klingt, ist im Erwartungswert deutlich weniger.
Warum Werbung mit Quote allein nicht aussagekräftig ist
Anbieter werben mit „besten Quoten“ oder „höchster Auszahlungsquote“. Beide Aussagen beziehen sich auf einen Markt, einen Zeitpunkt und eine Auswahl von Spielen. Die Auszahlungsquote über alle angebotenen Märkte ist im Durchschnitt niedriger als die Auszahlungsquote eines beworbenen Spitzenmarkts. Wer nur den Spitzenmarkt sieht, sieht den Werbeartikel, nicht den Anbieter. Die durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 Prozent für 2024 ist ein Branchendurchschnitt, sie hilft bei der Einordnung der Werbung.
Ein Vergleich der Auszahlungsquoten erfordert denselben Markt, denselben Zeitpunkt und denselben Anbieter. Wer am Samstag um 14:00 Uhr die Quoten für das Bundesliga-Spiel um 15:30 Uhr vergleicht, bekommt eine Momentaufnahme. Wer am Mittwoch dieselbe Disziplin für ein Champions-League-Spiel anwendet, bekommt ein anderes Bild. Eine seriöse Bewertung über mehrere Märkte mittelt, eine einzelne Stichprobe reicht nicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die GGL veröffentlicht die Whitelist als PDF auf ihrer Website. Sie führt für jeden erlaubten Anbieter den Veranstalter, die Domain und die Art der Erlaubnis auf. Wer einen Anbieter prüft, sucht die exakte Domain, auf der gespielt werden soll. Findet sich kein Eintrag, fehlt die deutsche Erlaubnis. Eine Malta-, Curaçao- oder Anjouan-Lizenz ersetzt die Whitelist nicht, eine .de-Domain ebenfalls nicht.
Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?
Das Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Kalendermonat gilt anbieterübergreifend und wird über die Limitdatei LUGAS in Echtzeit überwacht. Auf Antrag kann ein Anbieter ein höheres Limit einrichten, maximal 10.000 Euro, nur bei nachgewiesenem wirtschaftlichem Hintergrund. OASIS ist die zentrale Sperrdatei: Wer dort eingetragen ist, darf bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ein Konto führen. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, eine Sperre ohne Fristangabe mindestens ein Jahr.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland keine Erlaubnis im Sinne des GlüStV. Wer bei einem Anbieter mit einer solchen Lizenz wettet, spielt bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Die Folgen sind konkret: kein Zugriff auf OASIS, keine anbieterübergreifende Kontrolle über das 1.000-Euro-Limit, keine insolvenzfeste Verwahrung der Spielergelder nach § 6b Abs. 6 GlüStV, keine deutsche Beschwerdestelle. Die GGL hat 2025 in 287 Untersagungsverfahren gegen solche Anbieter vorgegangen und 1.843 Websites gesperrt.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter, nicht der Spielende. Ob der Anbieter die Steuer an den Kunden weitergibt, ist seine Entscheidung. Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, andere übernehmen sie ganz, manche reduzieren stattdessen die Quote. Wer die effektive Belastung vergleicht, prüft die AGB, nicht die Steuerquote.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Eine Erlaubnis für Sportwetten gilt nur für die Domain, die in der Whitelist eingetragen ist, und nur für die dort erlaubten Wettformen. Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele erfordern eine separate Erlaubnis, die unter einer anderen Domain und mit anderen Regeln erteilt wird. Wer bei einem Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis Slots spielt, spielt auf einer Domain, die für virtuelle Automatenspiele eine eigene Erlaubnis hat, etwa slots.admiralbet.de. E-Sports ist nach GGL-Auffassung kein Sport, Wetten darauf sind in Deutschland nicht möglich.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?
Ein seriöser Vergleich arbeitet mit vier Bausteinen: Lizenzstatus (Whitelist-Eintrag, Domain-Abdeckung, Erlaubnisart), Wettprogramm und Quoten (verfügbare Märkte, Auszahlungsquote pro Markt, Live-Wetten-Umfang unter Berücksichtigung der GlüStV-Beschränkungen), Konditionen (Behandlung der Sportwettensteuer, Limits pro Wettschein, Auszahlungswege und -geschwindigkeiten, Gebühren) und Zahlungswege (verfügbare Methoden unter Beachtung der Pflicht zu Konten auf den eigenen Namen). Eine Rangordnung hängt davon ab, was der Spielende sucht, ein objektiver „Bester“ existiert nicht.
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